Bürgerbüro
Liebe Ratzeburgerinnen und Ratzeburger,
das Bürgerbüro der Stadt Ratzeburg heißt Sie sehr herzlich willkommen. Ziel dieser Einrichtung ist es, die Besucherinnen und Besucher des Rathauses bei ihren Anliegen und Anträgen zu unterstützen und die Wege so gut es geht zu verkürzen.
So können Anträge oder andere Unterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten der Fachämter abgegeben oder abgeholt werden, kleinere Anliegen können zeitnah direkt bearbeitet werden.
Nachfolgend finden Sie Hinweise zu Öffnungszeiten und zu allen relevanten Dienstleistungen unseres Bürgerbüros.
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro des Ratzeburger Rathauses hat seit 19.10.2015 neue Öffnungs- und Sprechzeiten:
Empfangsbereich des Bürgerbüros
Montag - Mittwoch:
08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag:
12.30 Uhr - 13.30 Uhr nicht geöffnet
Einwohnermeldewesen
Montag - Dienstag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
mittwochs nicht geöffnet
Standesamt
Montag - Dienstag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
mittwochs nicht geöffnet
Ordnungswesen
Montag - Dienstag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
mittwochs nicht geöffnet
Bußgeldstelle & Verkehrsordnung
Montag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Feitag nicht geöffnet.
Verwarn-/ Bußgelder können im Empfangsbereich während der dortigen Öffnungszeiten beglichen werden.
Soziale Leistungen
Montag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag nicht geöffnet.
Termine außerhalb der Sprechzeiten für alle Bereiche nach vorheriger Vereinbarung.
Die zentrale Rufnummer des Empfangsbereiches lautet: 04541/8000-150.
Öffnungszeiten der übrigen Verwaltungen:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Informationen & Formulare
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über alle relevanten Dienstleistungen des Ratzeburger Bürgerbüros.
Einwohnerwesen - Informationen & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Frau Ayhan
Einwohnerwesen
Raum 1.17
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 134
Herr Payenda
Einwohnerwesen
Raum 1.18
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 135
Abmeldung
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Rechtsgrundlagen | |
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Anmeldung
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Ummeldung
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Rechtsgrundlagen | |
Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Wohnungsgeberbestätigung
Formular Wohnungsgeberbestätigung >>
Kinderreisepass
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? | ||
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften vom 20-06-2003 Verlängerung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 6,00 EUR |
Personalausweis
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
Ausstellung eines Personalausweises bis zum 24 Lebensjahr 22,80 € |
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Weitere Hinweise: |
Das die Fertigung der Personalausweise über die Bundesdruckerei in Berlin erfolgt, muß mit einer Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen gerechnet werden. Sie haben die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Der Diebstahl des Personalausweis ist der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Von der Ausweispflicht ist befreit,
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Personalausweis (vorläufig)
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Rechtsgrundlagen | |
Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: | Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises 10,00 € |
Weitere Hinweise: | Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültih. Er wird Ihnen sofot ausgehändigt. |
Reisepass
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Rechtsgrundlagen | |
Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: | Gebührenverordnung zum Passgesetz Passgebührenverordnung - PassGebV 2002 vom 01.01.2002 § 1 Gebühren (1) An Gebühren sind zu erheben 1. für die Ausstellung a) eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 59,00 EUR b) eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 37,50 EUR |
Weitere Hinweise: |
Das die Fertigung der Reisepässe über die Bundesdruckerei in Berlin erfolgt, muß mit einer Bearbeitungszeit von rund Wochen gerechnet werden. Sie haben die Möglichkeit, einen Expresspass innerhalb von 3 Werktagen zu beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt 32,00 EUR Expressauschlag zu den Passhebühren. |
Reisepass (vorläufig)
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: | Gebührenverordnung zum Passgesetz Passgebührenverordnung - PassGebV 2002 vom 01.01.2002 § 1 Gebühren (1) An Gebühren sind zu erheben 1. für die Ausstellung c) eines vorläufigen Reisepasses 26,00 EUR |
Weitere Hinweise: | Der vorläufige Reisepass kann sofort mitgenommen werden und hat eine Gültigsdauer von einem Jahr. |
Führungszeugnis/ erweitertes Führungszeugnis
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Rechtsgrundlagen | |
Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
13,00 EUR für ein Führungszeugnis |
Weitere Hinweise: |
Das Führungszeugnis wird ausgestellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 7 - 14 Tage. Wenn das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden soll, müssen Sie die genaue Anschrift dieser Behörde mitteilen, da das Führungszeugnis vo, Bundesamt für Justiz der Behörde zugestellt wird. |
Melde- und Aufenthaltsbescheinigung
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
bei Auskunft über eine Firma
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Rechtsgrundlagen | |
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: | 13,00 EUR |
Bürgerbüro - Informationen & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Herr Thielert
Bürgerbüro - Empfang
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 150
Beglaubigungen
Jede Behörde ist berechtigt Abschriften oder Vervielfältigungen von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich zu beglaubigen. Darüber hinaus können Schriftstücke beglaubigt werden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift oder Vervielfältigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sind.
Ausnahme: Personenstandsurkunden und ausländische Schriftstücke
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Fischereischein
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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Rechtsgrundlagen | |
Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: | Allgemeiner Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.1.1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 95), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.12.1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 45) Tarifstelle 7.2 - Fischereiangelegenheiten 10,00 EUR Erteilung eines Fischereischeines oder Ausstellung eines Ersatzes für einen Fischereischein Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Fischereischein (DVO-FSG) i.d.F. vom 15.4.1991 § 9 - Fischereiabgabe 10,00 EUR Fischereiabgabe je Kalenderjahr |
Nachweisblatt Fischereiabgabe
Formular Nachweisblatt Fischereiabgabe >>
Standesamt - Informationen & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Frau Weindock
Standesamt
Raum 1.22
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 156
Herr Sasse
Standesamt
Raum 1.23
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 157
Geburt
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Eltern miteinander verheiratet bzw. Mutter verheiratet
Eltern nicht verheiratet
Bei Ausländern, Spätaussiedlern, Eingebürgerten und geschiedenen / verwitweten Müttern werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an |
Rechtsgrundlage | |
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Vaterschaftsanerkennung
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Mutter ledig (noch nicht verheiratet gewesen)
Mutter verheiratet
Mutter rechtskräftig geschieden
Mutter verwitwet
Bei Ausländern, Spätaussiedlern und Eingebürgten werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an. |
Rechtsgrundlage | |
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Eheschließung
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Ledige (noch nicht verheiratet gewesen)
Geschiedene
Verwitwete
Bei Ausländern, Spätaussiedlern, Eingebürgerten und Elternteile mit minderjährigen Kindern werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an. |
Rechtsgrundlage | |
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
mindestens 40,00 € |
Lebenspartnerschaft - "Gleichgeschlechtliche Ehe"
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Ledige (noch nicht verheiratet oder verpartnert gewesen)
Geschiedene
Verwitwete
Bei Ausländern, Spätaussiedlern, Eingebürgerten und Elternteile mit minderjährigen Kindern werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an. |
Rechtsgrundlage | |
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
mindestens 40,00 € |
Hochzeitsbroschüre der Stadt Ratzeburg >>
Namensänderung
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Sprechen Sie uns persönlich an, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden. |
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Sterbefall/ Tod
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Verstorbene Person verheiratet
Verstorbene Person ledig
Verstorbene Person geschieden
Verstorbene Person verwitwet
Bei Ausländern, Spätaussiedlern und Eingebürgerten werden eventuell weitere Urkunden / Nachweise benötigt. Bitte sprechen Sie uns an. |
Rechtsgrundlage | |
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Kirchenaustritt
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Hauptwohnsitz Ratzeburg Mündlicher Austritt (Standesamt)
Schriftlicher Austritt (Notar)
Auch bei einem schriftlichen Austritt fallen die Gebühren beim Standesamt an! |
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
20,00 € |
Nachbeurkundung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Deutsche Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung Sprechen Sie uns persönlich an, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden. |
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Urkunden/ Urkundenanforderungen
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Persönliche Vorsprache
Schriftliche Anforderung
E-Mail-Bestellungen siehe schriftliche Anforderungen. |
Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Soziales - Informationen & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Frau Denkewitz
Fachdienstleitung
Raum 1.08
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 130
Herr Langer
Buchstaben A - H
Raum 1.20
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 153
Frau Frank
Buchstaben I - O
Raum 1.19
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel 04541 8000 152
Wöhl-Bruhn
Buchstaben I - O
Raum 1.19
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel 04541 8000 152
Dannenberg
Buchstaben P - Z
Raum 1.26
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel 04541 8000 151
Frau Fust
Wohngeld/Bildungs- und Teilhabepaket
Raum 1.19
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel 04541 8000 154
Grundsicherung
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (oder Vermögen) bestreiten kann und
oder
hat Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt können laufende Leistungen, einmalige Leistungen und Mehrbedarfszuschläge bewilligt werden. Im Unterschied zur Hilfe zum Lebensunterhalt müssen in der Regel jedoch die Kinder bzw. die Eltern nicht für den Unterhalt aufkommen. Wer in einer stationären Einrichtung lebt, erhält seinen Grundbedraf durch die Leistungen dieser Einrichtung. Zusätzlich wird jedoch ein Taschengeld für den persönlichen Bedarf gezahlt. Üblicherweise werden folgende Nachweise zur Antragstellung benötigt: 1. Persönliche Unterlagen
2. Unterkunftskosten
3. Einkommensnachweise
4. Vermögensnachweise
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Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Hilfe zum Lebensunterhalt
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (oder Vermögen) bestreiten kann und weder die Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. Hartz IV) noch eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, kann beim Sozialamt seines Bezikes Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, z.B. bei einer zeitlich befristeten Erwerbsminderung. Es können laufende Leistungen, einmalige Leistungen und Mehrbedarfszuschläge bewilligt werden. Laufende Leistungen Zu den laufenden Leistungen gehören:
Einmalige Leistungen Als einmalige Leistungen können bewilligt werden:
Mehrbedarfszuschläge Mehrbedarfszuschläge kann beantragen, wer
Üblicherweise werden folgende Nachweise zur Antragstellung benötigt: 1. Persönliche Unterlagen
2. Unterkunftskosten
3. Einkommensnachweise
4. Vermögensnachweise
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Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Wohngeld
Sie benötigen folgende Unterlagen - Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Was ist Wohngeld? Wohngeld hilft einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen angemessene Wohnkosten aufzubringen. Es wird zwischen Mietzuschuss bei Mietwohnungen und Lastenzuschuss für Eigenheime und Eigentumswohnungen unterschieden. Wer bekommt Wohngeld?
Wer bekommt z. B. kein Wohngeld?
Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Bitte bedenken Sie, dass jeder Haushahlt unterschiedlich ist und je nach Einkommensart unterschiedliche Frei- und Abzugsbeträge in die Wohngeldberechnung einfließen. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist rechtzeitig ein Weitergewährungsantrag zu stellen.
Die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Wohngeldstelle erhältlich. Außerdem bieten wir Ihnen nachfolgend einige Formulare zum Download an. Alle folgenden Nachweise sind individuell dem Antrag von Miet- oder Lastenzuschuss beizufügen: 1. Einkommensnachweise
2. Unterlagen bei einem Mietverhältnis
3. Unterlagen bei einem Eigenheim
4. Sonstige Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist und dem Einzelfall jeweils angepasst werden muss. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist rechtzeitig ein Weitergewährungsantrag zu stellen. |
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Wie können wir gemeinsam Ihre Wünsche erfüllen? |
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Für Ihre Wünsche werden Ihnen folgende Kosten entstehen: |
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Formular - Bildungs- und Teilhabepaket >>
Abwasser - Information & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Frau Wulf
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe - Gebühren
Raum 1.02
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 884
Antrag auf Gewährung einer Sprengwasservergütung
Information zum Antrag auf Gewährung einer Sprengwasservergütung >>
Niederschlagswassergebühr - Information & Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen
Frau Ancot
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe - Gebühren
Raum 1.04
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 8000 888
Berechnung der Niederschlagswassergebühr
Erläuterung zum Ausfüllen des Erfassungsbogens zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr >>
Erfassungsbogen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr >>