Datenschutz
Datenschutzerklärung der Stadt Ratzeburg und der gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte
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Gemeinsamer behördlicher Datenschutzbeauftragter
Zur Wahrung von datenschutzrechtlichen Belangen von Mitarbeitern und Bürgern haben der Kreis Herzogtum Lauenburg,die Städte Geesthacht, Lauenburg, Mölln, Ratzeburg und Schwarzenbek,die Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Hohe Elbgeest, Lauenburgische Seen, Lütau, Sandesneben-Nusse, Schwarzenbek-Land sowie die Gemeinden Büchen und Wentorf bei Hamburg einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt (vgl. § 10 LDSG). Der Tätigkeitsbereich umfasst ebenfalls die angeschlossenen Verbände der Vertragskommunen. Sie ist unmittelbar dem Landrat unterstellt, jedoch bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsfrei.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es...
- die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei den jeweiligen datenverarbeitenden Stellen zu überwachen und zu unterstützen.
- bei der Einführung von Datenverarbeitungsmaßnahmen auf den Datenschutz zu achten. Daher ist die behördliche Datenschutzbeauftragte vor dem Einsatz oder der wesentlichen Änderung eines automatisierten Verfahrens rechtzeitig zu beteiligen.
- für die Beschäftigten der Dienststellen datenschutzrechtliche Schulungen durchzuführen.
- die datenverarbeitenden Stellen bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten und bei der Einhaltung der anzuwendenden Vorschriften zu lenken.
- das Verfahrensverzeichnis gemäß § 7 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) zu führen und zur Einsicht bereitzuhalten.
- die Vorabkontrolle nach § 9 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) durchzuführen.
Beschäftigte und Betroffene können sich auf direktem Weg in allen Angelegenheiten des Datenschutzes, die sich aus der Aufgabenerfüllung der aufgeführten Dienststellen ergeben, an die Datenschutzbeauftragte wenden. Im Übrigen steht das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in Kiel zur Verfügung.
Kontakt
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Am Markt 10, Raum 26
23909 Ratzeburg
Der Datenschutzbeauftragte darf zur Aufgabenerfüllung Einsicht in personenbezogene Datenverarbeitungsvorgänge nehmen, sofern das Steuergeheimnis nicht entgegensteht. Die Organisationseinheiten sind verpflichtet, sie bei der Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen. Ihr ist dabei Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Unterlagen und Dateien zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen sowie Zutritt zu den Diensträumen zu gewähren. Bei Datenschutzvorfällen und Auskunftsansprüchen Betroffener wird sie beteiligt.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die Identität der Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf den Betroffenen zulassen, verpflichtet, soweit sie nicht davon durch die Betroffenen befreit wurde. Dies gilt auch gegenüber den verantwortlichen Stellen und deren Leitung.