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Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
Leistungsbeschreibung
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe kann in Deutschland im Eheregister nachbeurkundet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
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Telefon: 04541 8000 157
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Heiratsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis.
Da von Fall zu Fall weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Folgende Gebühren fallen nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an:
- 80,00 Euro für die Nachbeurkundung einer Eheschließung,
- zuzüglich 30,00 Euro, sofern eine eidesstattliche Versicherung erforderlich ist,
- gegebenenfalls 30,00 Euro für eine namensrechtliche Erklärung.