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Bescheinigung über eine Fehlgeburt
[Nr.99027009022000 ]

Leistungsbeschreibung

Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.

Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung gem. § 31 PStV über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.

Wer ist für mich zuständig?

Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

An wen muss ich mich wenden?

Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
Karte anzeigen

Telefon: 04541 8000 157
Telefon: 04541 8000 156
Fax: 04541 8000 901
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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes
  • Mutterpass
  • ggf. Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt

Welche Gebühren fallen an?

  • Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.

Rechtsgrundlage

  • §31 Absatz 2 Satz 4 PStV