Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A B CD E F G H IJK L M N OP QR S T U V W XYZAlle

Erschließungsbeitrag zahlen
[Nr.99012018111000 ]

Leistungsbeschreibung

Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

An wen muss ich mich wenden?

Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Liegenschaften
Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
Karte anzeigen

Telefon: 04541 8000 150
E-Mail schreiben
Adresse exportieren