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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
[Nr.99115002060000, 99115002060001 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

An wen muss ich mich wenden?

Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
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Telefon: 04541 8000 150
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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes