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Finanzielle Unterstützung für Familien

Zum 1. Januar 2007 trat das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) in Kraft. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat zur Umsetzung des Gesetzes ein Landesfamilienbüro beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein gegründet. Das Landesfamilienbüro unterstützt durch Beratung, Information und Vermittlung von Kontakten. Es ist auch bei der Antragstellung behilflich.

Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein

Für Ratzeburg zuständig ist die:
Außenstelle Lübeck
Große Burgstr. 4
23552 Lübeck
Tel.: 0451/1406-0
Fax: 0451/1406499
eMail: post.hl@lasd-sh.de
Besuchszeiten: Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung