Seiteninhalt
08.05.2018

Badeordnung der Stadt Ratzeburg

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Stadtmarketing der Stadt Ratzeburg hat auf seiner jüngsten Sitzung die Badeordnung für die öffentlichen Badestellen beraten und in Teilen angepasst. Dies betrifft vor allem die allgemeinen Verhaltensregeln für Badegäste, das Alkoholverbot an den Badestellen, die Öffnungzeiten am Strandbad Schloßwiese sowie die Weisungsbefugnis der Badeaufsicht.

Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bereich der städtischen Badestellen. Die Nutzer der Badestellen sollen hier ohne Gefahr und bei einwandfreien hygienischen Verhältnissen baden können. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher im Allgemeininteresse und ist für alle Badegäste verbindlich. Die aktuell geltende Badeordnung der Stadt Ratzeburg kann hier eingesehen werden. Sie ist ebenfalls an den Badestellen ausgehängt und ist auch bei den DLRG-Wachstationen erhältlich.