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05.11.2018

Einwohnerversammlung der Stadt Ratzeburg zum Thema "Straßenausbaumaßnahmen und  Straßenausbaubeiträge"

Am Donnerstag, den 15. November 2018, findet um 19:00 Uhr im in der Aula der Lauenburgischen Gelehrtenschule, Bahnhofsallee 22, eine Einwohnerversammlung zum Thema "Straßenausbaumaßnahmen und Straßenausbaubeiträge" statt. Bürgervorsteher Ottfried Feußner lädt Bürgerinnen Bürger der Inselstadt ein, zahlreich zu erscheinen und ihre Fragen mitzubringen. Einführend wird Prof. Dr. Marcus Arndt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Kiel, über das Instrument der Straßenausbaubeiträge auch im Vergleich mit wiederkehrenden Beiträgen und Steuern sprechen und dabei anschaulich, wie verständlich über die komplexe Zusammenhänge informieren. Vor allem aber wird er für Fragen aus dem Plenum zur Verfügung stehen.

Seitens der Stadtverwaltung wird das Straßenunterhaltungsprogramm der vergangenen Jahre skizziert, auch mit Blick auf das Jahr 2019, sowie ein Ausblick auf das Volumen der bevorstehenden Straßenausbaumaßnahmen gegeben. Ebenso wird über der Stand der Projekte des städtebauliche Förderprogramms "Südlicher Inselrand" - "Brücke Küchensee", "Schwimmhalle", "Kurpark", "Ernst-Barlach-Schule" und "Seebadeanstalt" informiert.

Die Tagesordnung kann durch die Einwohnerversammlung ergänzt werden. Schriftliche Anregungen und Vorschläge dazu können im Vorwege beim Bürgermeister der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg eingereicht werden.

Allgemeine Hinweise:

Der Bürgervorsteher leitet die Einwohnerversammlung. Er kann die Redezeit je Rednerinnen und Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Alle Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung werden in einer Niederschrift festgehalten.

Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen.

Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mehr als 50 Prozent der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Angelegenheiten der Stadt Ratzeburg betreffen, ist nicht zulässig.

Anregungen und Vorschläge werden den zuständigen Gremien der Stadt  zu deren nächsten Sitzungen vorgelegt.