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19.02.2021

Fahnenmasten als Gefahrenquellen ... Eigentümer in der Prüfpflicht!

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein bittet aktuell alle Eigentümer von Fahnenmasten um Beachtung der nachfolgenden Hinweise. Aufgrund eines tragischen Unfalls durch einen umknickenden Fahnenmast, bei dem eine Person zu Tode kam, ist nachfolgend die Standfestigkeit von Fahnenmasten im Bundesgebiet überprüft worden. Es wurde in diesem Zuge bekannt, dass auch andernorts bereits Fahnenmasten des gleichen Typs umgeknickt sind. Ursache für das Mastrohrversagen ist eine nicht ausreichende Zugfestigkeit des Materials. Lieferanten dieser Masten in Deutschland sind unter anderem auch in Lübeck ansässig, die Hersteller sind Firmen in den Niederlanden. Ziel dieser Information ist es zu verhindern, dass es zu weiteren Schadensfällen durch möglicherweise mangelhaft gefertigte oder aufgestellte Masten kommt. Eigentümer von Fahnemmasten werden daher angehalten, diese  selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich mit dem Lieferanten oder dem Hersteller in Verbindung zu setzen. 

Quelle: Stadt Ratzeburg