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06.04.2020

Hinweise des städtischen Ordnungsamtes zum bevorstehenden Osterfest im Zuge der Corona-Krise

Das Ordnungsamt der Stadt Ratzeburg weist mit Blick auf das bevorstehende Osterwochenende darauf hin, dass nach § 2 der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein private Veranstaltungen untersagt sind. Verhindert werden sollen Kontakte mit nicht zum Hausstand angehörenden Personen. Entsprechend sind auch private Osterfeuer mit Freunden, Nachbarn oder zureisenden Verwandten nicht erlaubt. Ganz grundsätzlich muss auch von familiären Osterbesuchen Abstand genommen werden, wiederum um Kontakte mit nicht zum Hausstand angehörenden Personen zu minimieren. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 bis 12. enthaltenen Anordnungen der 8. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1; Absatz 3 IfSG wird noch einmal ausdrücklich hingewiesen.

Darüber hinaus der Hinweis, dass abweichend von § 3 Abs. 2 Ziffer 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes folgende Verkaufsstellen auch am Ostersonntag in der Zeit von 11 bis 17 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein dürfen, jedoch nicht an den gesetzlichen Feiertagen wie Karfreitag oder Ostermontag:

  • Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel,
  • Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken (auch an den Feiertagen!),
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Poststellen,
  • der Zeitungsverkauf,
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,
  • Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und
  • der Großhandel.