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01.04.2020

Kreis Herzogtum Lauenburg verschärft Betretungsverbote für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Mit der 10. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu Sars-CoV-2  wird nunmehr ein Betretungsverbot für Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe verhängt. Ausnahmen gelten nur für das Personal sowie Personen, die dringend 

Ausgenommen von dem Betretungsverbot sind Personen, die sich in eine der genannten Einrichtungen begeben, weil Sie akut medizinisch behandlungsbedürftig sind oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt beziehungsweise in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe betreut werden müssen. Besuche sind nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen und auf eine Stunde am Tag begrenzt. Die Begrenzung auf eine Stunde entfällt für ein Elternteil eines unter 14-jährigen Kindes sowie eine Begleitperson bei der Geburt im Kreißsaal.

Für alle die Pfegeeinrichtungen und die Einrichtungen der Eingliederungshilfe bedeutet das Betretungsverbot einen vorläufigen Aufnahmestop. Damit wird verhindert, dass sich (auch unerkannt) infizierte Personen in Einrichtungen begeben, die besonders vor Infektionseinträgen mit dem Corona-Virus geschützt werden müssen. 

Bis zu dieser Allgemeinverfügung hatten die Betreiber der Einrichtungen Sicherheitsvorkehrungen in eigener Veantwortung festzulegen. Soweit sich Besucher an Zugangsbeschränkungen nicht gehalten haben, gab es keine Möglichkeit, dieses Verhalten zu sanktionieren. Mit der Aufnahme der Betretungsverbote werden Verstöße nun unter Strafe gestellt.

Alle Informationen und Regelungen der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg zu Corona sind aktuell unter www.kreis-rz.de/corona einzusehen.

Quelle: Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit