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28.12.2018

Stadt Ratzeburg erlässt neue Katzenschutzverordnung

Mit Beschluss der Stadtvertretung tritt zum Jahresbeginn 2019 eine neue Katzenschutzverordnung in Ratzeburg in Kraft. Zweck dieser Verordnung ist der Schutz der zahlreich freilebenden Katzen im Stadtgebiet, die in Folge von Krankheiten und Unterernährung, bedingt durch eine unkontrollierte Vermehrung, erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind. Dazu werden in den Stadtteilen Schutzgebiete im Sinne des Tierschutzgesetzes ausgewiesen, in dem sich freilebende, insbesondere entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Katzen und deren Nachkommen in hoher Anzahl aufhalten. Die sind zum einen die im Stadtteil St. Georgsberg gelegenen Grundstücke, soweit sie im Norden durch die Gemarkungsgrenze Einhaus, im Osten durch die Bahnhofsallee, im Süden durch die Möllner Straße und im Westen durch die Gemarkungsgrenze der Stadt Ratzeburg begrenzt werden. Ebenso die in der Vorstadt gelegenen Grundstücke, soweit sie im Norden durch die Gemarkungsgrenze der Gemeinde Bäk, im Osten durch die durch die Gemarkungsgrenze Ziethen, im Süden durch die Schmilauer Straße und im Westen durch die Schweriner Straße begrenzt werden, sind davon betroffen.


In diesen Schutzgebieten gilt eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie Auslaufbeschränkungen. Wer im Schutzgebiet eine Katze hält, muss sie, wenn er der Katze unkontrollierten freien Auslauf gewährt, zuvor kennzeichnen und registrieren lassen. Personen, die im Schutzgebiet eine fortpflanzungsfähige Katze halten, dürfen dieser keinen unkontrollierten freien Auslauf gewähren. Unkontrollierter freier Auslauf darf nur gewährt werden, wenn durch Kastration sichergestellt ist, dass die Katze nicht zur Fortpflanzung beitragen kann. Ausnahmen von diesen Pflichten und Beschränkungen kann der Bürgermeister in bestimmten Einzelfällen auf Antrag erteilen, soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten geboten erscheint und mit dem Schutzzweck der Verordnung vereinbar ist.

Die Stadt Ratzeburg bittet alle Katzenhalter*innen, sich mit der gültigen Katzenschutzverordnung vertraut zu machen und durch verantwortungsbewusstes Handeln zum Wohle der freilebenden Katzen im Stadtgebiet beizutragen.