Seiteninhalt
13.03.2019

Stichwahl des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg am 31. März 2019

Am 31. März 2019 findet die Stichwahl des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Stadt Ratzeburg ist in 12 Wahlbezirke eingeteilt, deren Wahlräume (Wahllokale) der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen sind:

Wahlräume (Wahllokale)

Wahlkreis 1 Rathaus – Bürgerbüro (EG rechts), Unter den Linden 1 barrierefrei
Wahlkreis 2 Rathaus – Wirtschaftsbetriebe (EG Links), Unter den Linden 1 barrierefrei
Wahlkreis 3 Jugendzentrum, Riemannstr. 1 barrierefrei
Wahlkreis 4 Gemeinschaftsschule Lbg. Seen I, Heinrich-Scheele-Str. 1 barrierefrei
Wahlkreis 5 Gemeinschaftsschule Lbg. Seen II, Heinrich-Scheele-Str. 1 barrierefrei
Wahlkreis 6 Kindertagesstätte „Hand in Hand“, Hasselholt 22 barrierefrei
Wahlkreis 7 Städtischer Bauhof, Seedorfer Str. 47 barrierefrei
Wahlkreis 8 Seniorenwohnsitz, Schmilauer Str. 108 barrierefrei
Wahlkreis 9 AWO-Kindertagesstätte, Giesensdorfer Weg 13 barrierefrei
Wahlkreis10 Grundschule Ratzeburg, St. Georgsberg I, Scheffelstr. 11 barrierefrei
Wahlkreis 11 Grundschule Ratzeburg, St. Georgsberg II, Scheffelstr. 11 barrierefrei
Wahlkreis 12 Lauenburgische Gelehrtenschule, Bahnhofsallee 22 barrierefrei

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Ratzeburg oder
b) durch Briefwahl

teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde in Ratzeburg, - Bürgerbüro, Unter den Linden 1 in 23909 Ratzeburg einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleiterin abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 der Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Ratzeburg, den 13. März 2019
Stadt Ratzeburg
Die Gemeindewahlleiterin