Vom 23. bis 26. Mai 2019 dürfen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament wählen. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl am 26. Mai 2019 statt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Bürgerinnen und Bürger können sich nachfolgend über die Wahl und die Wahlmodalitäten auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung informieren: http://www.bpb.de/politik/wahlen/europawahl-2019/.