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Informationen zum Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg

Am 22.08.2021 findet in Ratzeburg ein Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg statt. Informationen zum Sachverhalt und zum Verfahren sind nachfolgend eingestellt.

Gemeindeabstimmungsausschuss ermittelt das endgültige Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids zur Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg

Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. August 2021 das endgültige Abstimmungsergebnis ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

  • Zahl derAbstimmungsberechtigten: 11.952
  • Zahl der Personen die abgestimmt haben: 4.788
  • Zahl der gültigen Stimmen: 4.764
  • Zahl der ungültigen Stimmen: 24
  • Quorum 20 % der Berechtigten: 2.391

Die Zahlen der abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

  • JA-Stimmen: 2.762 (57,69%)
  • NEIN-Stimmen: 2002 (41,81%)

Das Quorum in Höhe von 2.391 JA-Stimmen gem. § 57d Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein ist mit 2.762 abgegebenen JA-Stimmen erfüllt.

Der Bürgermeister der Stadt Ratzeburg, Herr Gunnar Koech, ist damit abgewählt.

Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg am 22.08.2021
Bekanntmachung des Abstimmungsergebnis

Der Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg am 22.08.2021 führt zu folgendem vorläufigen Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger: 11.952

Abgegebene Stimmen: 4.809 (Wahlbeteiligung: 40,24%)

Ja-Stimmen für eine Abwahl des Bürgermeisters: 2.762 (23,11% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen gegen eine Abwahl des Bürgermeisters: 2.001

Ungültige Stimmen: 46

Der Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg am 22.08.2021 erreicht damit die einfache Mehrheit für eine Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg.

Der Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg am 22.08.2021 erreicht damit auch das Mindestquorum von 20% der Abstimmungsberechtigten für eine Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg.

Der Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg ist damit nach dem vorläufigen Abstimmungsergebnis erfolgreich.

Das endgültige Abstimmungsergebnis stellt der Gemeindeabstimmungsausschuss der Stadt Ratzeburg auf seiner öffentlichen Sitzung am Montag, den 23.08.2021 um 18:30 Uhr in der Aula der Lauenburgischen Gelehrtenschule in Ratzeburg, Bahnhofsallee 22, fest.

Abstimmungsergebnisse in den Abstimmungsbezirken

Abstimmungsbezirk
Abstimmungsberechtigte
Abgegebene Stimmen
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Ungültige Stimmen
1 - Rathaus (Insel)
958
353 (36,85%)
202
140
11
2 - Rathaus (Insel)
975
433 (44,41%)
282
151
0
3 - Jugendzentrum (Vorstadt)
1.040
399 (38,37%)
260
134
5
4 - Gemeinschaftsschule (Vorstadt)
847
254 (29,99%)
141
111
2
5 - Gemeinschaftsschule (Vorstadt)
826
365 (44,19%)
196
169
0
6 - Kita "Hand in Hand" (Vorstadt)
983
444 (45,17%)
226
209
9
7 - Städt. Bauhof (Vorstadt)
818
400 (48,90%)
237
160
3
8 - Seniorenwohnsitz AMEOS (Vorstadt)
1.149
437 (38,03%)
224
206
7
9 - AWO-Kita (St. Georgsberg)
1.256
605 (48,17%)
363
240
2
10 - Grundschule Ratzeburg I (St. Georgsberg)
1.113
435 (39,08%)
237
197
1
11 - Grundschule Ratzeburg II (St. Georgsberg)
1.008
218 (21,63%)
124
92
2
12 - Gelehrtenschule (St. Georgsberg)
979
466 (47,60%)
270
192
4
GESAMT:
11.952
4.809 (40,24%)
2.762
2.001
46

Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg am 22.08.2021 - Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses

Am 22. August 2021 findet der Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg statt. Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr. Nach dem Schließen der Abstimmungsräume beginnt das Auszählen durch die Abstimmungsvorstände. Mit einem vorläufigen Endergebnis ist rund zwei Stunden nach Auszählungsbeginn zu rechnen. Das vorläufige Endergebnis wird auf der Webseite der Stadt Ratzeburg zeitnah veröffentlich und den Online-Redaktionen der Lokalmedien mitgeteilt. Eine öffentliche Bekanntmachung im Rathaus findet nicht statt.

Abstimmungsbekanntmachung für den Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg am 22.08.2021

  1. Am 22. August 2021 findet der Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg statt. Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr.
  2. Die Einteilung der Gemeinde in Abstimmungsbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.
  3. Abstimmungsberechtigte können nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirks abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Abstimmung mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden. Abgestimmt wird mit amtlichen Abstimmungszetteln, die im Abstimmungsraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Abstimmungszettel verwendet.Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Abstimmungsstimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, dass sie oder er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmt.Der Abstimmungsstimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Abstimmungsraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
  4. Die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist. Jedoch kann die Anzahl der Personen nach der am Abstimmungstag gültigen Corona-Regelungen eingeschränkt werden.
  5. Wählerinnen und Wähler, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Abstimmungsbezirk der Gemeinde oder
    b) durch Briefabstimmung teilnehmen.
    Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich von der Stadt Ratzeburg, Bürgerbüro, Unter den Linden 1 in Ratzeburg einen amtlichen Abstimmungsstimmzettel, einen amtlichen Abstimmungsstimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag beschaffen und den Abstimmungsbrief mit dem Abstimmungsstimmzettel (im verschlossenen Abstimmungsstimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig an den Gemeindeabstimmungsleiter absenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingehen kann.
    Der Abstimmungsbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindeabstimmungsleiters abgegeben werden. Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem für die Briefabstimmung zuständigen Abstimmungsvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefabstimmung, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält.
  6. Jede abstimmungsberechtigte Person kann ihr Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Absatz 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Einteilung der Stadt Ratzeburg in Abstimmungsbezirke

Öffentliche Sitzung des Gemeindeabstimmungs-
ausschuss der Stadt Ratzeburg

Der Gemeindeabstimmungsausschuss der Stadt Ratzeburg für den Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg am 22.08.2021 tritt am Montag, den 23.08.2021 um 18:30 Uhr in der Aula der Lauenburgischen Gelehrtenschule in Ratzeburg, Bahnhofsallee 22, zusammen und stellt das Abstimmungsergebnis für den Bürgerentscheid vom 22.08.2021 fest. Die Sitzung ist öffentlich.

Gemeindeabstimmungs-
ausschuss für den Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg am 22.08.2021

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05. August 2021 folgende Abstimmungsberechtigte in den Gemeindeabstimmungsausschuss für den Bürgerentscheid zur Abwahl  des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg am 22.08.2021 gewählt:

Beisitzerinnen/Beisitzer


Stellv. Beisitzerinnen/Beisitzer


Name
Vorname

Name
Vorname
1
Steinfurth Gerd
Kleinhenz Jann-Wilhelm
2
Hildebrand
Oliver

Priebe

Klaus

3
Ruth
Corinna

Schudde

Simone

4
Walther
Ulrike

Wlodarczyk
Robert
5
Morawe
Esther

Zarp
Gisela
6
Schumacher
Dieter

von Horstig

Dr. Walter
7
Rick
Erich

Jäger
Ute
8
Stachowitz
Frank

Mazur
William

Zum Gemeindeabstimmungsleiter wurde kraft Gesetz Herr Martin Bruns bestimmt (§ 12 Abs. 1 GKWG). Zum stellvertretenden Gemeindeabstimmungsleiter wurde Herr Sebastian Langer berufen.


Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren /des Bürgermeisters am Sonntag, 22. August 2021 in der Stadt Ratzeburg

1. Das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters für die Abstimmungsbezirke der Stadt Ratzeburg wird in der Zeit vom 02.08.2021 bis 06.08.2021 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg in Zimmer 1.18 für Abstimmungsberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jede abstimmungsberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine abstimmungsberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Abstimmungsberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes besteht. Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. Abstimmungen kann nur, wer in einem Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.

2. Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 06.08.2021 bis 12.00 Uhr bei dem Abstimmungsleiter der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.18 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Abstimmungsberechtigte, die in einem Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 01.08.2021 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, Abstimmungsberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis einlegen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Abstimmungsrecht nicht ausüben zu können.

4. Wer einen Abstimmungsschein hat, kann an der Abstimmung durch Stimmabgabe in einem beliebigen Abstimmungsbezirk dieser Gemeinde oder durch Briefabstimmung teilnehmen.

5. Einen Abstimmungsschein erhält auf Antrag

5.1. eine abstimmungsberechtigte Person, die im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist,
5.2. eine abstimmungsberechtigte Person, die nicht im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist,

a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oder
c) wenn ihr Abstimmungsrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Abstimmungsverzeichnisses der Gemeindeabstimmungsleiter bekannt geworden ist.

Abstimmungsberechtigte, die im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, können Abstimmungsscheine bis zum 20. August 2021, 12.00 Uhr, bei dem Gemeindeabstimmungsleiter schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder in elektronisch dokumentierbarer Form beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax als gewahrt. Nicht im Abstimmungsverzeichnis eingetragene Abstimmungsberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen Abstimmungsscheine noch bis zum Abstimmungstag, 15.00 Uhr, beantragen. Das gleiche gilt, wenn eine abstimmungsberechtigte Person, die im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, wegen plötzlicher Erkrankung den Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

6. Die abstimmungsberechtigte Person erhält mit dem Abstimmungsschein

zugleich einen amtlichen Abstimmungsstimmzettel einen amtlichen blauen Abstimmungsstimmzettelumschlag,
einen amtlichen hellroten Abstimmungsbriefumschlag mit der Anschrift de Gemeindeabstimmungsleiter und
ein Merkblatt für die Briefabstimmung.

Einer anderen als der abstimmungsberechtigten Person persönlich dürfen der Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der abstimmungsberechtigten Person unterschriebene Abstimmungsscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Abstimmungsscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Abstimmungsscheins und der Briefabstimmungsunterlagen vorgelegt wird.

Bei der Briefabstimmung muss die Wählerin oder der Wähler den Abstimmungsbrief mit dem Abstimmungsstimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an den Gemeindeabstimmungsleiter absenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr dort eingehen kann. Der Abstimmungsbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindeabstimmungsleiters abgegeben werden. Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Abstimmungsvorstand des für die Briefabstimmung bestimmten Abstimmungsbezirks zugeht.

Der Gemeindeabstimmungsleiter
Ratzeburg, 29.07.2021

Verfahrensweise zum anstehenden Bürgerentscheid in Ratzeburg

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ratzeburg sind am 22.08.2021 aufgerufen, im Rahmen eines Bürgerentscheids über die Abwahl des Bürgermeisters zu befinden. Entsprechende Abstimmungsbenachrichtigungen wurden in der vergangenen Woche an alle Haushalte versandt, auch mit dem Hinweis auf die Möglichkeit zur Briefwahl. 

Das aktuell betriebene Verfahren zur Abwahl des Bürgermeisters wurde am 25.05.2021 von der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg einstimmig beschlossen. Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein fordert im Rahmen eines Verfahrens zur Abwahl des Bürgermeisters, dass der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen ein Informationsschreiben der Initiatoren des Abwahlverfahrens beizulegen ist. Darin sollen der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Stadtvertretung dargelegt werden. Es ist vom Stadtpräsidenten Ottfried Feußner als Leiter der Stadtvertretung zu unterzeichnen, so wie jegliche Stellungnahmen, Auskunftsschreiben und sonstige Korrespondenz der Stadtvertretung. Das der Abstimmungsbenachrichtigung beigefügte Schreiben der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg vom 28.06.2021 entspricht diesen Anforderungen. Die Beilage eines eigenen Informationsschreibens des Bürgermeisters ist laut Gemeindeordnung nicht vorsehen. Dies wurde durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 15.07.2021 bestätigt.

Politikwissenschaftler Mark Sauer betonte in seiner Funktion als Pressesprecher der Stadt Ratzeburg diesbezüglich: „Das Informationsschreiben der Stadtvertretung dient zur Meinungsbildung und ist als Aufruf an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu verstehen, sich selbst ein Bild zu machen. Bürgerinnen und Bürger sollten im Sinne dieses Bürgerentscheides das Gespräch suchen, mit ihren Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern, den von den Konflikten betroffenen Funktionsträgern der Stadt, mit der Stadtverwaltung zu den Verfahrensfragen und mit dem Bürgermeister. Nur so kann eine fundierte Meinungsbildung gelingen. Unerlässlich ist dabei jedoch der respektvolle Umgang allen beteiligten Personen gegenüber.“

Informationen zur 19. (Sonder-)Sitzung der Stadtvertretung  vom 25.05.2021,
hier: Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Gunnar Koech

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