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Landtagswahlen in Schleswig-Holstein

Die Schleswig-Holsteiner*innen wählen am 8. Mai 2022 ihren neuen Landtag. Alle Informationen zu diesen Wahlen gibt es hier >>

Unter www.schleswig-holstein.de/wahlen hält der Landeswahlleiter Tilo von Riegen zudem Informationen zur aktuellen Wahl auch in Gebärdensprache, leichter Sprache, als Audio-Format und in zwölf Sprachen bereit.

Weitergehende Informationen seitens der Kreises Herzogtum Lauenburg und der Stadt Ratzeburg werden nachfolgend angeboten: 



Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag 
Wahlergebnisse aus Ratzeburg >>


Sie können die Wahlergebnisse auch direkt auf der Wahlplattform einsehen: https://wahlen-kreis-rz.de/ltw2022/ergebnisse_der_landtagswahl_schleswig-holstein_2022_gemeinde_01053010010034.html  

Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 08.05.2022

Am 08. Mai 2022 findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Gemeinde ist in folgende sieben Wahlbezirke eingeteilt:

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. März 2022 bis 17.April 2022 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.30 Uhr im Ratssaal sowie im Trauzimmer des Rathauses, Unter den Linden 1 in Ratzeburg zusammen.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Erststimme in der Weise ab,
dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll, und die Zweitstimme in der Weise, dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
  2. durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde einen amtlichen Stimm- zettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindewahlbehörde abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 6 Absatz 4 des Landeswahlgesetzes).

Die Gemeindewahlbehörde


Landtagswahl 2022: Alle Wahlvorschläge zugelassen

Am Freitag, 18. März 2022 tagte der Kreiswahlausschuss des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Landtagswahl am 8. Mai 2022 und befasste sich mit den eingereichten Wahlvorschlägen. Alle eingereichten Wahlvorschläge konnten zugelassen werden.

Für den Wahlkreis 34 (Lauenburg-Nord) wurden als Direktkandidaten zugelassen:

  • Rasmus Vöge, Mölln, CDU
  • Dorothea Siemers, Sirksfelde, SPD
  • Susanne, Baumann, Klinkrade, "GRÜNE"
  • Christopher Vogt, Nusse, FDP
  • Dr. Stephan Lorenzen, Schwarzenbek, AfD
  • Frank Klapschus, Mölln, DIE LINKE
  • Torsten Egge, Ratzeburg, FREIE WÄHLER

Für den Wahlkreis 35 (Lauenburg-Süd) kandidieren:

  • Andrea Tschacher, Aumühle, CDU
  • Anika Pahlke, Aumühle, SPD
  • Knut Suhk, Aumühle, "GRÜNE"
  • Martin Heinz von Zech, Mölln, FDP
  • Dr. Holger Stienen, Wentorf b. Hbg., AfD
  • Klaus Euteneuer-Treptow, Schwarzenbek, DIE LINKE
  • Christian Runge, Schwarzenbek, FREIE WÄHLER

Dem Wahlkreis 34 (Lauenburg-Nord) sind die Städte Mölln und Ratzeburg, die Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Büchen, Lauenburgische Seen und Sandesneben-Nusse zugeordnet.

Der Wahlkreis 35 (Lauenburg-Süd) umfasst die Städte Geesthacht, Lauenburg/Elbe und Schwarzenbek sowie die Ämter Hohe Elbgeest, Lütau und Schwarzenbek-Land.




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