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24.03.2020
Aktualisierte Rechtsverordnung des Landes Schleswig-Holstein zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus und 11. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg
Am 03. April 2020 hat das Land Schleswig-Holstein die in der vergangenen Woche erlassene Rechtsverordnung neugefasst und einen Bußgeldkatalog festgesetzt. Die neue Landesverordnung nebst Positiv-Liste der weiterhin erlaubten Geschäfte finden Sie hier. Ebenso die 11. Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg.
Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung - SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 03. April 2020 >>
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein >>
Festlegungen zur Corona-Verordnung (SARS-CoV-2-BekämpfV) - Positivliste >>
Eine entsprechende Kurz-Übersicht des Kreises Herzogtum Lauenburg, über „erlaubte und nicht mehr erlaubte Tätigkeiten“ sowie ergänzende Hinweise inden Sie hier:
Kurz-Übersicht des Kreises, über »erlaubte und nicht mehr erlaubte Tätigkeiten« >>
11. Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg >>