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28.01.2021

Aus Bürgervorsteher wird Stadtpräsident ...

Die Ratzeburger Stadtvertretung hat mit einem einstimmigen Beschluss die Bezeichnung für den Vorsitz der Gemeindevertretung von "Bürgervorseherin/ Bürgervorsteher" auf "Stadtpräsidentin / Stadtpräsident" geändert. Bürgervorsteher Ottfried Feußner wird damit zum ersten Ratzeburger Stadtpräsidenten. Voran gegangenen war eine langjährige Diskussion vieler ehrenamtlicher Bürgervorsteher*innen über die Verständlichkeit dieser Bezeichnung. "Wir haben untereinander immer wieder über die Erfahrung gesprochen, dass insbesondere Gäste unserer Kommunen mit der Bezeichnung ""Bürgervorsteherin/ Bürgervorsteher" wenig anfangen konnten. Sie war nur Schleswig-Holstein und Teilen von Mecklenburg-Vorpommern geläufig ist und galt für Städte unter 20.000 Einwohner. Das sich dahinter die oder der oberste Repräsentant*in der Stadt verbirgt, die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung, wurde selten deutlich", so Ottfried Feußner. Hinzu kommt, dass für Städte über 20.000 Einwohner die Bezeichnung "Stadtpräsidentin / Stadtpräsident" entsprechend der Gemeindeordnung durchaus geläufig  war und dort zu keinerlei Verständnisproblemen führte. So gab es seit 2004 immer wieder Vorstöße seitens der ehrenamtlichen Bürgervorsteher*innen, über den Städteverband Schleswig-Holstein das Land dazu zu bewegen, diese Bezeichnung doch auch in Kommunen unterhalb der festgesetzten zu erlauben und die Gemeindeordnung entsprechend zu ändern ... mit Erfolg.

So hat die Landesregierung Schleswig-Holstein durch das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07. September 2020 jetzt den hauptamtlich geführten Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, für die Vorsitzenden der Stadtvertretung die Bezeichnung "Stadtpräsidentin / Stadtpräsident" einzuführen. Der Hauptausschuss der Stadt Ratzeburg sowie die Stadtvertretung haben diese Vorlage sofort aufgenommen und in ihrer Hauptsatzung entsprechend verankert. Damit kann Ottfried Feußner seit Jahresbeginn den neuen Titel des "Stadtpräsidenten" führen, aus seiner Sicht eine wirkliche Erleichterung. "Ich werde zukünftig nicht mehr erklären müssen, was meine Position ist und warum ich gerade eine Grußwort halte. Die Bezeichnung des Stadtpräsidenten ist selbsterklärend. Aus meiner Sicht eine sinnvolle und gute Entscheidung", sagt Ottfried Feußner, der schon seit 2003 den Vorsitz der Ratzeburger Gemeindevertretung führt und damit der längst dienende Bürgervorsteher im Kreisgebiet ist.

Ratzeburgs Bürgervorsteher seit 1951

Die Bezeichnung "Bürgervorsteherin/ Bürgervorsteher" wurde mit der Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 24.01.1950 eingeführt. Zuvor galt der Bürgermeister als Vorsitzender der Gemeindevertretung, die Verwaltungsgeschäfte im Rathaus führte ein Stadtdirektor. Das bringt also auch Dr. Otto Hofer, der von 1950 bis 1962 Bürgermeister im Sinne eines hauptamtlichen Verwaltungsleiters im Rathaus war, in der Zeit von 1946 - 1950 in die Traditionsfolge der Bürgervorsteher, quasi als deren Vorgänger. Als erster Bürgervorsteher mit dieser Bezeichnung wurde 1950 Oberst a.D. Karl Christiani gewählt.

Ottfried Feußner seit 2003 (ab 2021 Stadtpräsident)
Wolfgang Koslowski 1990 - 2003
Rolf Lange 1982 - 1990
Heinrich Wolgast 1974 - 1982
Dr. Gustav Woellert 1962 - 1974
Dr.  Karl Saalfeld 1951 - 1962

Oberst a.d. Karl Christiani 1950 - 1951