Seiteninhalt
07.05.2020

Hinweis zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei der Schülerbeförderung

Der Kreis Herzogtum Lauenburg weist als Träger der Schülerbeförderung darauf hin, dass die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im ÖPNV auch für Schülerinnen und Schüler im Schulbusverkehr gilt. Busfahrern steht es frei, die Beförderung bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung abzulehnen. Er rät überdies den Schülerinnen und Schülern, diese Schutzmaßnahme freiwillig auch an den Bushaltestellen zu befolgen, da dort der empfohlene Mindestabstand von 1,50  Meter oft nicht eingehalten kann. Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.