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28.12.2020

Hinweise der Stadt Ratzeburg zu Silvester

Die Corona-Pandemie hat das Jahr 2020 in allen Belangen überschattet und das normale Leben der Bürger*innen immer wieder stark eingeschränkt. Auch zu Silvester ist leider keine Besserung in Sicht. Es gilt, auf private Feiern zu verzichten, Menschenansammlungen unbedingt zu vermeiden und Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

Regelungen für Ansammlungen und Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum

Für Ansammlungen und Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum schreibt die aktuelle Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und die korrespondierende Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg vor, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

Verzicht auf Silvesterfeuerwerk

Der Verkauf von Pyrotechnik wurde seitens des Bundes vor Silvester untersagt. Ohnehin sind die Bürger*innen aufgefordert, auf die Verwendung von Feuerwerkskörpern, vor allem auch aus Altbeständen, gänzlich zu verzichten.  Es besteht dabei eine erhebliche Verletzungsgefahr. Eine medizinische Behandlung von Verletzten bedeutet eine zusätzliche Belastung des Gesundheitssystems, in dem die Kapazitäten dringend zur Versorgung von Covid-19-Patient*innen benötigt werden.

Die Stadt Ratzeburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regeln und Empfehlungen selbstverantwortlich und gewissenhaft zu befolgen, um die Gesundheit aller wirksam zu schützen. Dies muss in diesem Jahr Priorität haben, damit 2021 ein gesundes, frohes und hoffentlich befreites Jahr für alle Bürgerinnen und Bürger werden kann.