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23.11.2022

Hinweise der Stadt Ratzeburg zur Streu- und Schneeräumpflicht

Wenn der Schnee das ganze Land in eine weiße Decke hüllt, sieht das zwar schön aus, bedeutet aber auch eine ganze Menge Arbeit. Mit Schnee und Eisglätte muss in den kommenden Monaten gerechnet werden. Die Stadt Ratzeburg weist auf die bestehenden Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung hin. 

Den Grundstückseigentümern/innen obliegt die Schneeräum- und Streupflicht für die angrenzenden Straßenteile, zu der auch die öffentlichen Parkflächen gehören, in der Frontlänge des jeweiligen Grundstücks. Nach 20.00 Uhr entstehende Glätte muss bis 7.00 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden. In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr ist entstehende Glätte so oft wie erforderlich zu beseitigen, das gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.

Zum Abstreuen sind abstumpfende Stoffe einzusetzen, z.B. Sand, umweltverträgliche Granulate oder gleichwertiges Material, die nach Wegfall der Glätte aufzukehren, sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten, ausnahmsweise ist es z.B. bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie z.B. Treppen erlaubt. 

Der Schnee darf nicht in den Rinnstein oder auf die Fahrbahn geschoben werden, er ist auf einer Teilfläche des Gehweges zu lagern. Denken Sie bitte auch daran, dass die Hydranten oder Hydrantenschilder von Schnee und Eis freizuhalten sind.

Wer aus persönlichen Gründen seiner Reinigungspflicht nicht nachkommen kann, muss sich rechtzeitig Vorsorge treffen, damit eine von Ihnen beauftragte Person diese Aufgaben übernehmen kann.

Für Rückfragen steht die Verwaltung gern zur Verfügung.


Quelle: Stadt Ratzeburg