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29.01.2021

Impfzentren: Angepasstes Buchungssystem für über 88jährige am 01. Februar gestartet

Für die rund 220.000 impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die über 80 Jahre oder älter sind, werden wie angekündigt Informationsschreiben mit einem persönlichen Pin-Code und einer Telefonnummer zur Terminbuchung in einem Impfzentrum versendet. Die Gruppe der über 80jährigen erhält die persönlichen Schreiben in mehreren Intervallen, gestaffelt nach Alter. Die Versendung an die Gruppe der über 88jährigen erfolgte Ende Januar. Am 01.02.2021 konnten nun telefonisch erste Termine für die über 88jährigen vergeben werden. Die angeschriebene Gruppe besteht aus etwa 35.000 Personen.

Die Ergänzung des Buchungssystems ermöglicht es den angeschriebenen etwa 35.000 88jährigen und älteren Impfberechtigten, bequemer und ohne zeitlichen Druck Ihre Termine zu vereinbaren. Trotzdem gab es erwartungsgemäß am ersten Buchungstag am Vormittag dennoch eine sehr große Anzahl von Menschen, die so früh wie möglich so schnell wie möglich einen Termin vereinbaren wollten und nicht sofort durchkamen. Das Gesundheitsministerium weist noch einmal darauf hin, dass jede impfberechtigte Bürgerin und jeder impfberechtigte Bürger einen Termin erhält. Stress und Eile sind bei diesem Verfahren nicht notwendig. Alle angeschriebenen Personen erhalten einen Termin. Die in dem Anschreiben vermerkte Telefonnummer steht seit dem 1. Februar montags bis samstags jeweils zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. Wer nicht telefonisch durchkommt, kann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal anrufen. Da mit jedem Tag die Anzahl der versorgten Impfberechtigten steigt, fällt die Anzahl derjenigen, die sich telefonisch um einen Termin bemühen. Da die Anmeldung mit einem persönlichen PIN funktioniert, ist es auch nicht erforderlich, dass mehrere Angehörige parallel versuchen einen Termin für die angeschriebene Person zu buchen. Das führt im Zweifel nur zu längeren Warteschiefen an der Hotline.

Zur Erläuterung und zur Einordnung: Während vor der Anpassung des Anmeldeverfahrens ohne die persönlichen Einladungen rund 245.000 impfberechtigte Personen, jeweils gleichzeitig Dienstag um 8 Uhr nur wenige Minuten nutzen konnten, bis alle verfügbaren Termine der Folgewoche vergeben waren, haben jetzt 35.000 Personen der über 88jährigen unbegrenzt Zeit, den persönlichen Termin zu buchen. Terminbuchungen für die Gruppe der über 80jährigen sind nicht nur für die Folgewoche, sondern für einen längeren Zeitraum möglich.

Die Terminvergabe kann weiterhin nur auf Basis der aktuell bekannten Liefermengen erfolgen – dementsprechend werden viele Impfwillige zunächst nur einen Termin erhalten können, der im späten Frühjahr oder gar Frühsommer liegt. Sollte mehr Impfstoff verfügbar sein, wird den Betroffenen telefonisch ein früherer Termin angeboten. Sie müssen hier nicht noch einmal tätig werden.

Das bestehende Internet-Portal unter www.impfen-sh.de wird weiterhin für alle anderen Gruppen der höchsten Priorisierung nach Bundesverordnung zur Verfügung stehen. Dort werden Impfberechtigte, die nicht zur Gruppe der über 80jährigen gehören, weiterhin Termine buchen können, sobald wieder genügend Impfstoff dafür zur Verfügung gestellt werden kann. Das Ministerium wird informieren, wenn dort wieder Buchungen möglich sind. Auch telefonisch wird es dieser Gruppe möglich sein, Termine zu buchen. Für die Gruppe der über 80-jährigen gilt das beschriebene vereinfachte Buchungsverfahren.

Nachfolgend erneut die Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren für Menschen, die älter als 80 Jahre sind.

Die Fakten dazu werden auch in dem persönlichen Anschreiben für ältere Menschen erklärt. Die FAQ sind zusätzlich unter www.impfen-sh.de eingestellt.

Warum gibt es für Menschen älter als 80 Jahre ein besonderes Einladungswesen per Post?

Das Land hat diese Ergänzung im Anmeldesystem vorgenommen, um älteren Menschen, eine Anmeldung zu erleichtern. Dabei wird auf das bestehende Buchungssystem zugegriffen, jedoch erhalten die älteren Menschen eine telefonische Unterstützung und der Zeitraum wird deutlich entzerrt.

Wann werden die Schreiben an die Personen über 80 verschickt?

Ältere Menschen erhalten die persönlichen Schreiben in mehreren Intervallen, gestaffelt nach Alter, beginnend mit der ältesten Gruppe, die auch das höchste Risiko trägt. Die Versendung an die Gruppe 88 Jahre und älter erfolgte ab 28.01.2021 – der Postweg ist einzukalkulieren. In geplant drei weiteren Gruppen werden die Menschen zwischen 88 und 80 Jahren im weiteren Verlauf angeschrieben. Der Zeitpunkt der Versendung wird abhängig von der Auslastung des Anmeldewesens und der Verfügbarkeit des Impfstoffes gesteuert.

Ab wann können die Angeschriebenen anrufen, um einen Impftermin zu buchen?

Ab dem 1. Februar können die Angeschriebenen älter als 88 Jahre unter der im Schreiben vermerkten Telefonnummer einen Termin buchen. Andere Personen als die angeschriebenen, können derzeit keine Termine buchen.

Wo müssen sie anrufen?

Über eine exklusive Nummer, die nur für die Menschen 80 Jahre und älter ist, die in dem persönlichen Brief steht, können Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner einen Termin zwischen 8-18 Uhr, montags bis samstags, buchen.

Können Menschen älter als 80 Jahren noch Webseite impfen-sh.de und die 116117 als Anmeldemöglichkeit nutzen?

Menschen, die 80 Jahre oder älter sind, können sich nur über die im persönlichen Anschreiben genannte Telefonnummer in dem vereinfachten Verfahren anmelden. Das bestehende Internet-Portal unter www.impfen-sh.de wird weiterhin für alle anderen Personen der höchsten Priorisierung nach Bundesverordnung – beispielsweise Pflegekräfte −  zur Verfügung stehen, sobald wieder mehr Impfdosen zur Verfügung stehen. Das Ministerium wird informieren, wenn dort wieder Buchungen möglich sind.

Welche Daten sollten am Telefon bereitgehalten werden?

Für die Anmeldung für Menschen 80 Jahre oder älter sollte folgende Angaben für den Anruf bereitgehalten werden:

  • Namen und Geburtsdatum
  • persönliche Identifikationsnummer (im Betreff des Anschreibens)
  • Eine Telefonnummer für Rückfragen oder Terminänderungen
  • Wenn möglich und vorhanden eine E-Mail-Adresse, an die wird eine Terminbestätigung (Impf-Ticket), Aufklärungsbogen, Einwilligungserklärung, sowie die Anschrift des Impfzentrums gemailt wird. (Diese Unterlagen sind auch in den Impfzentren vorhanden).

In welchen Zeitraum kann mit einem Impftermin gerechnet werden?

Da aktuell noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, wird der persönlicher Impftermin eventuell weit ins Frühjahr oder Frühsommer hinein terminiert sein. Sobald mehr Impfstoff verfügbar ist, bemüht sich das Land, Termine vorzuziehen. Dazu soll, unter der von der Person angegebenen Rufnummer dann eine Kontaktaufnahme erfolgen.

Woher weiß das Land, welche Personen angeschrieben werden müssen?

Dies geht aus den Daten der Einwohnermeldeämter hervor, die dafür genutzt werden können und genutzt wurden.

Werde ich als Bewohnerin oder Bewohner einer Pflegeinrichtung auch angeschrieben?

Das ist nicht vorgesehen, da diese von dem mobilen Impfteams aufgesucht werden. Sollten Personen in Pflegeeinrichtungen dennoch einen Brief erhalten, werden sie gebeten, mit der Einrichtungsleitung zu sprechen, die am ehesten erläutern kann, ob und wann die Impfung dort durch ein mobiles Team erfolgt, sofern sie noch nicht erfolgte. Auch ambulante Pflegeeinrichtungen sollen von mobilen Impfteams aufgesucht werden, wenn die Impfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen abgeschlossen sind.

Quelle: Staatskanzlei des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein