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24.07.2023

Wahl des Kreisseniorenbeirats - jetzt Kandidatinnen und Kandidaten nominieren

Der Kreistag Herzogtum Lauenburg sucht wieder Mitglieder für die neue Wahlperiode des Kreisseniorenbeirates. Die Mitglieder des Kreisseniorenbeirates werden durch den Kreistag nach der Kommunalwahl jeweils für die Dauer von 5 Jahren auf Vorschlag gewählt.

Vorschlagsberechtigt sind die im Kreis Herzogtum Lauenburg ansässigen Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen im Bereich der Altenhilfe, örtliche Seniorenbeiräte, Ausländerbeiräte, Heimbeiräte aller im Kreis Herzogtum Lauenburg ansässigen stationären Altenpflegeeinrichtungen und die im Kreistag vertretenen Fraktionen.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg bittet alle Vorschlagsberechtigten bis 09.08.2023 Vorschläge für die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretungen des Kreisseniorenbeirates beim Fachdienst Soziale Leistungen der Kreisverwaltung, Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg, E-Mail Schemmerling@Kreis-RZ.de einzureichen. Aus dem Vorschlag sollte auch hervorgehen, dass die genannten Personen einverstanden sind vorgeschlagen zu werden.

Die Wahl der Mitglieder des Kreisseniorenbeirates soll in der Kreistagssitzung am 28.09.2023 erfolgen. Bereits am 31.08.2023 soll der Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses seine Empfehlung zur Wahl abgeben.

Hintergrund:

Der Kreistag hat im Jahr 2009 den Kreisseniorenbeirat eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit den vorhandenen Einrichtungen und Gremien der Altenhilfe die Interessen der Seniorinnen und Senioren des Kreises zu vertreten, die Bildung weiterer Seniorenbeiräte/Seniorenräte in den Städten und Gemeinden zu unterstützen, Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren anzuregen sowie den Kreistag und dessen Ausschüsse in allen die Seniorinnen und Senioren betreffenden Fragen zu beraten. Er besteht aus mindestens 7, höchstens 15 Mitgliedern. Wählbar sind Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises Herzogtum Lauenburg, die mindestens 60 Jahre alt sind. Sie dürfen aber weder dem Kreistag und seinen Ausschüssen noch einer Gemeindevertretung im Kreis Herzogtum Lauenburg angehören.

Quelle: Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit