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15.02.2021

Landesregierung verlängert Maßnahmen im Kampf gegen Corona - Schulbetrieb nach dem 22. Februar 2021

Die Landesregierung hat im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Februar die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 21. Februar verlängert. Die bisherigen Regelungen z.B. zu Kontaktbeschränkungen, in Pflegeeinrichtungen und Kitas usw. bleiben dementsprechend bis einschließlich 21. Februar in Kraft. Zugleich wird die Corona-Quarantäneverordnung bis zum 7. März verlängert. In der kommenden Woche wird die Landesregierung verschiedene Änderungen umsetzen. Geplant ist u.a., dass Kindertagesstätten ab dem 22. Februar den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen wiederaufnehmen können. Weitere Rücknahmen von Einschränkungen, beispielsweise für Individualsport unter bestimmten Bedingungen, Wildparks und Friseurbetriebe, sind für den 1. März vorgesehen.

Schulbetrieb nach dem 22. Februar - Hygienevorschriften werden aktualisiert - Testmöglichkeiten für Lehrkräfte

Bildungsministerin Karin Prien erläuterte zudem die weiteren Schritte zur vorsichtigen Öffnung der Schulen in einem Schreiben an die Schulen. „Das ist ein gutes Signal und eröffnet endlich eine Perspektive. Die vergangenen Wochen und Monate haben von Kindern und Jugendlichen und von Eltern und Erziehungsberechtigten ein hohes Maß an Geduld und Disziplin gefordert und sie haben viel Kraft gekostet“, so die Ministerin. Sie dankte noch einmal auch ausdrücklich den Schulleitungen, Lehrkräften und an Schule Beschäftigten, die sich in dieser außergewöhnlichen Zeit mit großem Einsatz darum bemüht haben, den Schülerinnen und Schülern ein Stück Normalität zu erhalten. 

Prien betonte: „Aktuell entwickeln sich die Infektionszahlen insgesamt rückläufig. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten. Wir dürfen die erreichten Erfolge nicht gefährden und müssen auch das Infektionsgeschehen weiter eindämmen.“  Vor diesem Hintergrund habe die Landesregierung folgende Schritte beschlossen:

  • Ab dem 22. Februar kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder in den Präsenzunterricht unter Coronabedingungen in die Schulen zurück.
  • Der Präsenzunterricht unter Coronabedingungen an den Grundschulen wird sich zunächst auf die Vermittlung basaler Kompetenzen, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie auf das soziale Lernen und Miteinander konzentrieren, was in den vergangenen Wochen den Kindern so sehr gefehlt hat.
  • Die Verlässlichkeit der Grundschule wird dabei gewährleistet.
  • Der Ganztag kann unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften wieder angeboten werden.
  • Eine Ausnahme gilt für die Grundschulen in den Kreisen und kreisfreien Städte mit diffusem, höheren Infektionsgeschehen oder Verbreitung einer Virusvariante. Hier wird in einer gesonderten Lagebewertung gemeinsam mit den lokalen Gesundheitsämtern am Montag (15. Februar) über die Verlängerung der Notbetreuung zunächst um eine Woche entschieden werden. Eine solche Lagebeurteilung und mögliche Verschiebung der Öffnungen könnte nach jetzigem Stand die kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck sowie die Kreise Pinneberg und Herzogtum Lauenburg betreffen.
  • Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an den weiterführenden Schulen bleibt es weiterhin bis zum 7. März beim Lernen in Distanz.
  • Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Notbetreuung angeboten.
  • Für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt.

 „Diese ersten Schritte können wir nur mit allergrößter Vorsicht und unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften gehen“, mahnte die Ministerin. Der Schnupfenplan und der Hygieneplan würden den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und den Schulen zur Verfügung gestellt. Für Lehrkräfte sowie an Schule Beschäftigte soll die Möglichkeit für regelmäßige Tests eröffnet werden. Dazu würden die Schulen nach Abstimmung mit dem für Gesundheit zuständigen Ministerium kurzfristig informiert. 

Verordnungen und Erlasse im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Quelle: Staatskanzlei des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein