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29.11.2018
Nachrücken in der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg gemäß § 44 GKWG
Ich stelle gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) fest, dass als nächster Listenplatzbewerber der Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU, Herr Martin Bruns, Zittschower Weg 44, 23909 Ratzeburg, in die Stadtvertretung nachrückt. Jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes kann gegen meine Feststellung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch gemäß § 38 GKWG erheben. Der Einspruch wäre beim Gemeindewahlleiter im Rathaus, Zimmer 1.12, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ratzeburg, 27.11.2018
Stadt Ratzeburg
Der Gemeindewahlleiter
gez. Voß