Nachrücken in der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg gemäß § 44 GKWG
Nachrücken in der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg gemäß § 44 GKWG
Herr Andreas Hagenkötter, Freie Ratzeburger Wählergemeinschaft / FRW, hat sein Mandat in der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg mit Ablauf der Stadtvertretungssitzung am 20.06.2016 niedergelegt.
Ich stelle gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) fest, dass als nächste Listenplatzbewerberin der Freien Ratzeburger Wählergemeinschaft / FRW Frau Sigrid Klötzl, Auf der Amtskoppel 8, 23909 Ratzeburg, in die Stadtvertretung nachrückt.
Jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes kann gegen meine Feststellung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch gemäß § 38 GKWG erheben. Der Einspruch wäre beim Gemeindewahlleiter im Rathaus, Zimmer 1.23, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ratzeburg, 24.05.2016
Stadt Ratzeburg
Der Gemeindewahlleiter