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27.07.2020

Neuwahl einer Schiedsfrau / eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Ratzeburg

Die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein bestimmt, dass für Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie wegen Verletzung der persönlichen Ehre für jede Gemeinde eine Schiedsfrau / ein Schiedsmann, einschließlich Stellvertreterin / Stellvertreter zu bestellen ist.

Für die Stadt Ratzeburg ist eine Neuwahl der Schiedsleute erforderlich.

Die Schiedsfrau / der Schiedsmann wird von der Stadtvertretung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Direktion des Amtsgerichtes.

In das Schiedsamt dürfen nur Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Das Amt darf nicht bekleiden, wer

  1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  2. unter Betreuung steht.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

  1. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  2. nicht im Schiedsamtsbezirk wohnt,
  3. durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Haben Sie Geduld, Menschen zuzuhören und Talent, Streit zu schlichten?  Dann haben Sie vielleicht Interesse, Schiedsfrau oder Schiedsmann zu werden.

Um Bewerbungen wird innerhalb von 3 Wochen nach dem Erscheinen dieses Presseartikels an den Bürgermeister der Stadt Ratzeburg, Fachbereich Zentrale Dienste, Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg, gebeten.

Eine Bewerbung ist auch per Mail an jakubczak@ratzeburg.de möglich. Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereichsleiter, Herr Jakubczak, unter der Telefonnummer 8000 110.