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27.12.2018

"Aber sicher!" ... Hinweise der Stadt Ratzeburg zum Silvesterfeuerwerk

Bald ist es soweit: Es beginnt der Verkauf von Böllern, Raketen und Feuerwerksbatterien. Wer sich also mit lauter und bunter Pyrotechnik eindecken möchte, sollte sich erst einmal umschauen, ob man überhaupt in seinem Umfeld Knaller zünden darf. Grund ist: Das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt auch am 31.12. und 01.01. in bestimmten Bereichen. Raketen und Böller dürfen u.a. nicht  in unmittelbarer Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern gezündet werden!

Es ist verboten, 200 Meter (Luftlinie) rund um Grundstücke mit Reetdach- und Fachwerkhäusern Raketen aufsteigen zu lassen.                

Beim Abbrennen von Böllern, Knallern und Bodenfeuerwerk ist zu diesen weich gedeckten Gebäuden ein Sicherheitsabstand von 50 Metern einzuhalten. Steht die Windrichtung ungünstig zum Objekt, ist der Abstand entsprechend zu vergrößern.

Diese Sicherheitsabstände sind unbedingt einzuhalten!

In unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen sowie Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände auch in der Silvesternacht verboten.

Machen Sie sich also bitte mit ihrer Umgebung vertraut, bevor Sie das neue Jahr mit Knallern, Böllern und Raketen begrüßen.

Diese Verbote bzw. Einschränkungen haben nichts mit Spielverderberei zu tun. Versetzen Sie sich in die Lage z. B. eines Reetdachhausbesitzers und verhalten sich so, wie Sie es in einem solchen Fall auch von Ihren Mitmenschen erwarten würden.

Wenn Sie diese Hinweise berücksichtigen, werden Sie mit Ihren Familien, Freunden, Bekannten und allen Mitmenschen sicherlich einen schönen und unbeschwerten Jahreswechsel erleben.