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24.10.2025

Stadtverordnung über Parkgebühren in der Stadt Ratzeburg

Die Stadt Ratzeburg hat ihre Stadtverordnung über Parkgebühren neugefasst. Eine Stadtverordnung ist eine rechtliche Vorschrift, die von einer Stadt oder Gemeinde erlassen wird, um allgemeingültige Verhaltensregeln für eine Vielzahl von Personen innerhalb des Gemeindegebiets festzulegen. Sie dient dazu, Gesetze zu konkretisieren, das örtliche Gemeinschaftsleben zu regeln und Missstände zu beseitigen, darf dabei aber nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Die Stadtverordnung über Parkgebühren in der Stadt Ratzeburg konkretisiert in diesem Fall § 6a Abs. 6 und Abs. 7 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren. 

Im Stadtgebiet werden die Parkgebühren ab sofort wie folgt erhoben:

  1. Für die Straßen und Straßenabschnitte Herrenstraße, Schrangenstraße, Domstraße , Große Wallstraße, Kleine Wallstraße, Wasserstraße (Teilstück zwischen Herrenstraße und Töpferstraße), Große Kreuzstraße (Teilstück zwischen Domstraße und Rathausstraße), wird die Gebühr von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen), und Samstag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr (außer an Feiertagen) auf 0,50 € je angefangene halbe Stunde, die max. Parkdauer wird auf zwei Stunden festgesetzt. Es besteht die Möglichkeit, beim Betätigen einer besonders dafür eingerichteten „Brötchentaste“, bis zu 30 Minuten gebührenfrei zu parken.

  2. Für den Parkplatz "Unter den Linden" wird die Gebühr von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf 0,50 € je angefangene halbe Stunde und für eine Parkdauer ab 4 Stunden auf 5,00 € (Tagesticket), am Samstag und Sonntag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, auf 1,00 € je angefangene halbe Stunde und für eine Parkdauer ab 4 Stunden auf 8,00 € (Tagesticket). Es besteht die Möglichkeit, beim Betätigen einer besonders dafür eingerichteten „Brötchentaste“, bis zu 30 Minuten gebührenfrei zu parken.

  3. Für den Parkplatz "Schlosswiese" wird die Gebühr an allen Tagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf 1,00 € je angefangene halbe Stunde und für eine Parkdauer ab 4 Stunden auf 8,00 € (Tagesticket) festgesetzt.

  4. Für den Wohnmobilstellplatz "Fischerstraße" wird die Gebühr auf 12,00 € für alle angefangenen 24 Stunden (Tagesticket) an allen Tagen festgesetzt.

  5. Für den Wohnmobilstellplatz „Wedenberg“ wird die Gebühr auf 1,00 Euro je angefangene halbe Stunde und für eine Parkdauer ab 5 Stunden auf 10,00 € festgesetzt. Es handelt sich bei diesem Parkplatz um einen Tagesparkplatz. Ein Übernachten auf diesem Parkplatz ist unzulässig.

  6. Krafträder sind auf Parkflächen mit dem Zusatzzeichen „Krafträder“ von den Gebühren befreit.

  7. Gewerbetreibenden, Geschäftsinhabern und Freiberuflern, die Ihr Unternehmen auf der Ratzeburger Insel führen und deren Beschäftigen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz auf der Ratzeburger Insel sowie deren Bediensteten und Gewerbetreibenden rund um die Schlosswiese, wird ein monatliches Parkticket zum Monatspreis von 30,00 € angeboten. Dieses Monatsparkticket berechtigt zum Parken auf dem öffentlichen Parkplatz "Schlosswiese". Die Antragsberechtigung ist nachzuweisen. Eine feste Parkplatzzuordnung erfolgt nicht. Steht in Ausnahmefällen kein freier Parkplatz zur Verfügung, besteht kein Anspruch darauf. Die maximale Anzahl der auszustellenden Monatsparktickets wird auf 55 beschränkt.

  8. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind auf öffentlichen Parkflächen an Ladesäulen während des Ladevorgangs mit Parkscheibe mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden von den Gebühren befreit. Nach Abschluss des Ladevorganges ist der Parkplatz an der Ladesäule frei zu machen.

Für nicht genutzte Parkzeit werden keine Gebühren erstattet. Gebühren nach Maßgabe dieser Verordnung können außer am Parkscheinautomaten auch über weitere zugelassene Systeme (Handysysteme u.a.) entrichtet werden. Hier gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen System-Anbieters.

Quelle: Stadt Ratzeburg