Seiteninhalt
04.05.2020

Weitere Lockerungen bei Corona-Maßnahmen im Kreis Herzogtum

Ab Montag, 04. Mai 2020 gelten im Kreis Herzogtum Lauenburg wie im übrigen Land neue Regelungen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat den Landeserlass mit seiner jetzt 14. Allgemeinverfügung zur SARS-CoV-2 umgesetzt. 

Ab Montag gelten damit folgende Lockerungen:

1. Campingplätze dürfen wieder zum Dauercamping genutzt werden, allerdings nicht als Quarantänequartier. Die Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen müssen jedoch weiterhin geschlossen gehalten werden. Von Dauercamping wird ab einer Mietzeit für einen Campingstellplatz von fünf Monaten ausgegangen.

2. Die Einreise aus anderen Bundesländern für Zweitwohnungsbesitzer und zum Dauercamping wird landesweit wieder gestattet. Auch das Aufsuchen bestimmter wieder geöffneter Freizeiteinrichtungen, wie Sportboothäfen, Spielplätze oder Museen, aus anderen Bundesländern ist wieder erlaubt.

3. Friseure, Nagelstudios und Fußpflege können wieder öffnen sofern ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Tattoostudios und Betriebe der Gesichtskosmetik bleiben weiterhin geschlossen.

5. Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen sind unter Auflagen gestattet

6. Das Betretungsverbot für Schulen und Kindertageseinrichtungen wird gelockert, ein Bringen und Abholen kann durch eine Begleitperson nun auch wieder direkt in bzw. aus der Einrichtung erfolgen

Mit Stand von Donnerstagabend, 30.04.2020 gibt es im Kreis Herzogtum Lauenburg 262 labordiagnostisch bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 226 davon sind nach Berechnung des Gesundheitsamtes bereits wieder genesen. Die Zahl der an Covid-19 Verstorbenen hat sich im Kreis Herzogtum Lauenburg auf 11 Menschen erhöht.

Quelle: Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit