Hilfsnavigation
Volltextsuche
Seiteninhalt

Vereinfachter Text

Hinweise der Stadt Ratzeburg zur Streu- und Schnee·räum·pflicht

Was ist zu tun, wenn Schnee auf den Gehwegen liegt?

Die Besitzer der Häuser müssen den Schnee vor ihrem Haus wegmachen.

Das ist wichtig.

Es kann sonst Unfälle geben.

Man kann auch jemand anderen bitten, den Schnee wegzumachen.

Folgendes ist wichtig:

Wege müssen von 7 Uhr bis 20 Uhr sauber sein, wenn es geschneit hat.

Wenn es nach 20 Uhr schneit, muss der Schnee bis 7 Uhr weg sein.

Am Wochen·ende und an Feier·tagen muss der Schnee bis 9 Uhr weg sein.

Rutschige Stellen müssen sofort mit Sand oder Granulat gestreut werden.

Nur ein bisschen Salz darf dabei sein.

Die Wasser·anschlüsse für die Feuerwehr müssen frei bleiben.

Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden.

Er bleibt auf dem Geh·weg.

Das Streu·gut muss man danach weg·kehren.

Es darf nicht in den Gulli kommen.

Die genauen Regeln stehen in einer Satzung von der Stadt.

In einer Satzung stehen wichtige Regeln.

Die Satzung kann man hier sehen: Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Ratzeburg (Straßenreinigungssatzung)

Es ist wichtig, dass alle diese Regeln beachten.

Zum Seitenanfang (nach oben)