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Hinweise der Stadt Ratzeburg zum Silvester·feuer·werk

Bald ist Silvester. 

Dann darf man Böller und Raketen kaufen.

Man muss aber schauen, wann und wo man Böller und Raketen zünden darf.

Ein Verbot gilt das ganze Jahr.

Nur am Silvester (31.12.) und in der Nacht zum Neujahr (1.1.) ist es erlaubt.

Es gibt aber auch dann Ausnahmen. 

Raketen und Böller darf man nicht in der Nähe von Reet·dach·häusern und Fach·werk·häusern zünden.

Die können abbrennen.

Auch bei anderen brand·empfindlichen Häusern und Anlagen ist es verboten.

Hier darf man im Abstand von 200 Meter keine Raketen zünden.

Bei Böllern muss man 50 Meter Abstand halten.

Der Abstand muss größer sein, wenn der Wind ungünstig ist.

Den Abstand muss man unbedingt einhalten.

Auch in der Nähe von Kranken·häusern und Kirchen darf man auch in der Silvester·nacht keine Böller zünden.

Das gleiche gilt für Kinder·heime und Alten·heime.

Die Verbote sind wichtig.

Sie schützen die Nachbarn und uns alle. 

Wenn alle das beachten, dann wird es eine schöne Silvester·nacht.


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