Ihr Bürgerbüro informiert: Einführung von digitalen Lichtbildern
Einführung von digitalen Lichtbildern ab dem 01.05.2025 für die Ausweisbeantragung!
Beachtung der rechtzeitigen Beantragung von Ausweisdokumente rechtzeitig im Rahmen der Urlaubsplanung beantragt werden!
Vereinfachter Text >>
Ab dem 01.05.2025 sollen bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und vorläufigen Ausweisen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Die digitalen Lichtbilder können in Fotofachgeschäften oder in einer Filiale der Drogeriemarktkette dm erstellt werden. Digitale Passbilder auf mitgebrachten Speichermedien (z. B. USB-Stick) sind nicht zulässig.
Wie wird das digitale Lichtbild vom Fotofachgeschäft oder aus der dm-Filiale an die Stadt Ratzeburg übertragen?
Das Fotofachgeschäft muss das Lichtbild für ein Ausweisdokument ab dem 01.05.2025 in eine gesicherte Cloud hochladen, aus der das Einwohnermeldeamt der Stadt Ratzeburg es digital abrufen kann. Dadurch bleibt die Bildqualität erhalten. Auch in dm-Filialen können digitale Passbilder erstellt werden. Der Ablauf der Lichtbildübertragung an das Einwohnermeldeamt der Stadt Ratzeburg ist derselbe wie im Fotostudio.
Was muss ich für die Urlaubsplanung beachten?
Die Lieferzeiten für Reisepässe und Personalausweise variieren und es kann während der Hauptreisezeiten zu längeren Lieferzeiten kommen. Aktuell beträgt die Lieferzeit für Reisepässe etwa sechs Wochen. Prüfen Sie daher, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente frühzeitig und beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig neue Ausweisdokumente.
Sollten Sie internationale Reiseziele ansteuern, informieren Sie sich bitte vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie diese Informationen nachlesen: www.auswaertiges-amt.de.
Was benötige ich für die Beantragung von Ausweisdokumenten?
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (persönlich, Tel. 04541-8000 150 oder unter: buergerbuero@ratzeburg.de). Zum Termin müssen alle Antragstellenden (auch minderjährige Kinder) persönlich erscheinen.
Außerdem sind folgende Unterlagen mitzubringen: Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis, Reisepass), aktuelles biometrisches Lichtbild, Geburts-, Heirats- oder Eheurkunde (Familienbuch), ggf. Erklärung über die Namensführung, bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis.
Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu zahlen.