Verordnung zur Änderung der
Stadtverordnung
über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und Messen
oder ähnlichen Veranstaltungen an
Sonn- und Feiertagen in der Stadt Ratzeburg
vom 08.06.2006
Aufgrund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den
Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003
(BGBl. I S. 744) in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über die
zuständigen Behörden nach dem Gesetz über den Ladenschluss vom 17. November
1983 (GVOBl. Schl.-H. S. 455), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Oktober
2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 576) wird für das Gebiet der Stadt Ratzeburg verordnet:
§ 1
Änderungsregelung
Die Stadtverordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Ratzeburg
vom 07.03.2006 wird wie folgt geändert:
" § 1 Absatz 2 wird gestrichen.
"
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Ratzeburg, den 08.06.2006
Stadt Ratzeburg
Der Bürgermeister
gez. Unterschrift LS
( Ziethen )
Bürgermeister