Verordnung zur Änderung der Stadtverordnung

 

über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und Messen

oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Ratzeburg

 

vom 08.06.2006

 

Aufgrund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz über den Ladenschluss vom 17. November 1983 (GVOBl. Schl.-H. S. 455), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Oktober 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 576) wird für das Gebiet der Stadt Ratzeburg verordnet:

 

§ 1

Änderungsregelung

 

Die Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Ratzeburg

vom 07.03.2006 wird wie folgt geändert:

 

" § 1 Absatz 2 wird gestrichen. "

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ratzeburg, den 08.06.2006

 

Stadt Ratzeburg

Der Bürgermeister

 

gez. Unterschrift LS

( Ziethen )

Bürgermeister