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SATZUNG

ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES MINIATURLÖWENS ALS EHRENGABE DER STADT RATZEBURG

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 02. April 1990 (GVOB1. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 1994 (GVOB1. S. 304), wird nach Beschlußfassung der Stadtvertretung vom 26. Juni 1995 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Für Verdienste um die Stadt Ratzeburg wird ein Miniaturlöwe nach dem Vorbild des Ratzeburger Löwen auf dem Domplatz geschaffen. Der aus massivem Bronze gegossene Löwe hat eine Länge von ca. 14 cm und eine Höhe von ca. 10 cm und steht auf einem bronzenen Sockel in den Abmessungen von 14 cm x 2,5 cm x 4 cm. Auf diesem Sockel werden 2 Metallplatten angebracht, die mit folgenden Inschriften versehen werden:

FÜR VERDIENSTE UM DIE STADT RATZEBURG

(NAME und das VERLEIHUNGSDATUM).

§ 2

Mitglieder der Stadtvertretung und Bedienstete der Stadtverwaltung sind von der Verleihung des Miniaturlöwens ausgeschlossen; ihnen darf die Plakette erst 1 Jahr nach ihrem Ausscheiden verliehen werden.

§ 3

Der Miniaturlöwe soll in der Regel nicht mehr als einmal im Jahr verliehen werden.

§ 4

Das Vorschlagsrecht für die Verleihung wird dem Ältestenrat übertragen, der aus der Bürgervorsteher/dem Bürgervorsteher als Vorsitzendem und den Fraktionsvorsitzenden besteht. Der/die Vorsitzende hat den Ältestenrat für die Verleihung des Miniaturlöwens mindestens einmal jährlich einzuberufen.

§ 5

Über die Verleihung des Miniaturlöwens beschließt der Magistrat.

 

§ 6

Die Verleihung des Miniaturlöwens wird durch eine Urkunde verriet die von der Bürgervorsteherin/dem Bürgervorsteher und der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister zu unterzeichnen ist.

§ 7

 

Die Übergabe des Miniaturlöwens und der Urkunde erfolgt in einer Sitzung der Stadtvertretung durch die Bürgervorsteherin/den Bürgervorsteher.

 

§ 8

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Verleihung einer Verdienstplakette der Stadt Ratzeburg vom 20. Dezember 1962 außer Kraft.

Ratzeburg, den 29. Juni 1995

 

In Vertretung

 

 

(S)

Luft

Erster Senator