1. 1 . 1
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Ratzeburg über die Erhebung von
Verwaltungsgebühren
Aufgrund
des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 5 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung
durch die Stadtvertretung vom 16.10.2000 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Höhe der Gebühren
Die
gemäß § 4 der Ursprungssatzung anliegende Gebührentabelle, die Bestandteil der
Satzung der Stadt Ratzeburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom
16.05.2000 ist, wird geändert. Es wird folgende Tarifstelle 49 nach der
Tarifstelle 48 eingefügt:
49. Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land
Schleswig-Holstein Informationsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
– IFG-SH) vom
09. Februar 2000 (GVOBI. Schl.-1-1. Seite 166)
Gebührentatbestand Gebühr Gebühr
in
DM in Euro
49.1 Erteilung von schriftlichen Auskünften
a) in einfachen Fällen 9,78-97,79 5 -50
b) in schwierigen oder komplexen Fällen 97,79 - 3.911,60 50-2000
49.2 Zurverfügungstellung von Informationen
oder von Informationsträgem, von
maschinenlesbaren Informationsträgern und
erforderlichen Leseanweisungen oder von
lesbaren Ausdrucken
a) in einfachen Fällen 9,78-97,79 5 -50
b) bei unfangreichen Maßnahmen zur
Zusammenstellung der begehrten
Informationen 97,79
- 1.955,80 50- 1.000
c) bei außergewöhnlich aufwändigen
Maßnahmen zur Zusammenstellung
der begehrten Informationen 1.955,80 - 3.911,60 1.000 - 2.000
Anmerkung
zu Tarifstelle 49:
Von
der Erhebung der Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im
Einzelfall aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses geboten
ist.
§ 2
Inkrafttreten
Diese
Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in kraft.
Ratzeburg, den 18.10.2000
Stadt Ratzeburg
Zukowski
(Bürgermeister)