Entgeltordnung
für das Jugend- und
Sportheim, Riemannstraße 3, Ratzeburg
Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt
Ratzeburg vom 04.12.2006
wird folgende Entgeltordnung erlassen:
§ 1
Nutzungsentgelt
Im Jugend- und Sportheim stehen unter anderem Umkleideräume,
Sanitäreinrichtungen und die Eingangshalle zur Verfügung.
Für die Benutzung der Räume des Jugend- und Sportheims
werden privatrechtliche Entgelte wie folgt erhoben:
- für
die Einzelnutzung bis zu 3 Stunden eines Umkleideraumes einschließlich der
Nutzung der Duschen und Sanitäreinrichtungen für Gruppen bis zu 20
Personen:
a) für
Gruppen mit mehr als 3 Erwachsenen 40,00
€/Gruppe
b) für
Gruppen mit bis zu 3 Erwachsenen 20,00
€/Gruppe
Erfolgt die Nutzung über den Zeitraum von 3 Stunden
hinaus
oder umfasst die Gruppe mehr als 20 Personen,
so wird ein Zuschlag in Höhe von 10,00
€/Stunde bzw.
erhoben.
Gruppe
- für
die regelmäßige und wöchentliche Nutzung eines Umkleideraumes
einschließlich der Nutzung der Duschen und Sanitäreinrichtungen gemäß
fester Zeitzuweisung durch die Stadt:
a) für
Gruppen mit mehr als 3 Erwachsenen
je 1 Stunde/Woche 40,00
€/Monat
b) für
Gruppen mit bis zu 3 Erwachsenen
je 1 Stunde/Woche 20,00
€/Monat
Für
jede Verlängerungsstunde wird
ein
Zuschlag in Höhe von 10,00
€/Monat
erhoben.
- Gruppen
, die im Rahmen offizieller Punktspiele oder als auswärtige Gastvereine
auf Einladung eines Vereins mit regelmäßiger Nutzung gemäß Abs. 2 die
Sportanlagen nutzen, ist die Nutzung eines Umkleideraumes einschließlich
der Sanitäreinrichtungen kostenlos.
- Der
Bürgermeister kann Sonderregelungen vereinbaren, wenn Art, Umfang und
Dauer der Nutzung dies rechtfertigen.
- Bei
besonderen Veranstaltungen kann die Stadt die Nutzungsmöglichkeit
kurzfristig aussetzen. Das anteilige Nutzungsentgelt wird dann durch die
Stadt erstattet.
- Die
feste Zeitzuteilung erfolgt halbjahresweise. Die Nutzer können die
Raumnutzung monatsweise (Kalendermonat) aussetzen.
- Jede
Gruppe benennt eine verantwortliche Person. Diese ist für die Zahlung der
Entgelte und die Ordnungsmäßigkeit der Raumnutzung verantwortlich.
§
2
Datenverarbeitung
- Die
Stadt Ratzeburg ist befugt, auf der Grundlage der Angaben der
Zahlungspflichtigen sowie eigener Ermittlungen ein Verzeichnis mit den für
die Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung erforderlichen Daten zu
führen. Diese Daten können zum Zwecke der Entgelterhebung nach dieser
Entgeltordnung verwendet und weiterverarbeitet werden.
- Zur
Ermittlung der Zahlungspflichtigen sowie zur Entgeltzahlung nach dieser
Entgeltordnung ist die Verwendung der erforderlichen personenbezogenen
Daten, die von Dritten (insbesondere Ordnungsbehörden) erhoben worden
sind, zulässig; sie dürfen zum Zwecke der Entgelterhebung nach dieser
Entgeltordnung weiterverarbeitet werden.
§
3
Bekanntgabe
- Die
Entgeltordnung ist auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.
- Ein
Exemplar der Entgeltordnung ist im Jugend- und Sportheim auszuhängen.
- Bei
Bedarf ist jedem Benutzer die Entgeltordnung auszuhändigen.
§
4
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt
zum 01.01.2007 in Kraft.
Für das Haushaltsjahr 2007
sind die Nutzungsentgelte gemäß § 1 dieser Entgeltordnung nur zur Hälfte zu
erheben.
Ratzeburg, 06.12.2006
Stadt Ratzeburg
Der Bürgermeister
Ziethen
-Bürgermeister-