Entgeltordnung

für das Jugend- und Sportheim, Riemannstraße 3, Ratzeburg

 

Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg vom 04.12.2006

wird folgende Entgeltordnung erlassen:

 

 

 

§ 1

Nutzungsentgelt

 

Im Jugend- und Sportheim stehen unter anderem Umkleideräume, Sanitäreinrichtungen und die Eingangshalle zur Verfügung.

Für die Benutzung der Räume des Jugend- und Sportheims werden privatrechtliche Entgelte wie folgt erhoben:

 

 

  1. für die Einzelnutzung bis zu 3 Stunden eines Umkleideraumes einschließlich der Nutzung der Duschen und Sanitäreinrichtungen für Gruppen bis zu 20 Personen:

a)      für Gruppen mit mehr als 3 Erwachsenen                                40,00 €/Gruppe

b)      für Gruppen mit bis zu 3 Erwachsenen                                    20,00 €/Gruppe

            Erfolgt die Nutzung über den Zeitraum von 3 Stunden hinaus

            oder umfasst die Gruppe mehr als 20 Personen,

            so wird ein Zuschlag in Höhe von                                                        10,00 €/Stunde bzw.                              erhoben.                               Gruppe

 

  1. für die regelmäßige und wöchentliche Nutzung eines Umkleideraumes einschließlich der Nutzung der Duschen und Sanitäreinrichtungen gemäß fester Zeitzuweisung durch die Stadt:

a)      für Gruppen mit mehr als 3 Erwachsenen

      je 1 Stunde/Woche                                                            40,00 €/Monat

b)      für Gruppen mit bis zu 3 Erwachsenen

      je 1 Stunde/Woche                                                            20,00 €/Monat

Für jede Verlängerungsstunde wird

ein Zuschlag in Höhe von                                                         10,00 €/Monat

erhoben.

 

  1. Gruppen , die im Rahmen offizieller Punktspiele oder als auswärtige Gastvereine auf Einladung eines Vereins mit regelmäßiger Nutzung gemäß Abs. 2 die Sportanlagen nutzen, ist die Nutzung eines Umkleideraumes einschließlich der Sanitäreinrichtungen kostenlos.

 

  1. Der Bürgermeister kann Sonderregelungen vereinbaren, wenn Art, Umfang und Dauer der Nutzung dies rechtfertigen.

 

  1. Bei besonderen Veranstaltungen kann die Stadt die Nutzungsmöglichkeit kurzfristig aussetzen. Das anteilige Nutzungsentgelt wird dann durch die Stadt erstattet.

 

  1. Die feste Zeitzuteilung erfolgt halbjahresweise. Die Nutzer können die Raumnutzung monatsweise (Kalendermonat) aussetzen.

 

  1. Jede Gruppe benennt eine verantwortliche Person. Diese ist für die Zahlung der Entgelte und die Ordnungsmäßigkeit der Raumnutzung verantwortlich.

 

 

 

§ 2

Datenverarbeitung

 

  1. Die Stadt Ratzeburg ist befugt, auf der Grundlage der Angaben der Zahlungspflichtigen sowie eigener Ermittlungen ein Verzeichnis mit den für die Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung erforderlichen Daten zu führen. Diese Daten können zum Zwecke der Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung verwendet und weiterverarbeitet werden.
  2. Zur Ermittlung der Zahlungspflichtigen sowie zur Entgeltzahlung nach dieser Entgeltordnung ist die Verwendung der erforderlichen personenbezogenen Daten, die von Dritten (insbesondere Ordnungsbehörden) erhoben worden sind, zulässig; sie dürfen zum Zwecke der Entgelterhebung nach dieser Entgeltordnung weiterverarbeitet werden.

 

 

 

§ 3

Bekanntgabe

 

  1. Die Entgeltordnung ist auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.
  2. Ein Exemplar der Entgeltordnung ist im Jugend- und Sportheim auszuhängen.
  3. Bei Bedarf ist jedem Benutzer die Entgeltordnung auszuhändigen.

 

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Die Entgeltordnung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.

Für das Haushaltsjahr 2007 sind die Nutzungsentgelte gemäß § 1 dieser Entgeltordnung nur zur Hälfte zu erheben.

 

 

 

Ratzeburg, 06.12.2006

 

Stadt Ratzeburg

Der Bürgermeister

 

 

Ziethen

-Bürgermeister-