2.14.1
1. Nachtragssatzung
zur Satzung der Stiftung
Ratzeburger Wohltäter
vom 09.12.1992
Aufgrund des § 96 (2) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 23.07.1996 wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 06.09.2004 folgende Satzung erlassen:
Die Stiftungssatzung der Stiftung Ratzeburger Wohltäter wird wie folgt geändert:
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ratzeburg, 01.10.2004
-LS-
gez.
Ziethen
Bürgermeister