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Archivale 06/2016 - "Schleswig-Holstein-Lauenburg?"

70 Jahre Bundesland Schleswig-Holstein - 140 Jahre Kreis Herzogtum Lauenburg

Die Anfänge des parlamentarischen Lebens in Schleswig-Holstein nach dem Zweiten Weltkrieg liegen 2016 70 Jahre zurück. Die Abgeordneten dieses Landtages, der erstmalig am 20. Februar 1946 im Kieler Stadttheater zusammentrat, waren von der britischen Besatzungsmacht ernannt worden. Vier Monate später, am 12. Juni 1946, stimmten die Abgeordneten der „Vorläufigen Verfassung des Landes Schleswig-Holstein“ zu, mit der sich das Land Schleswig-Holstein konstituierte.

Einschränkend ist allerdings zu bemerken, dass diese Vorläufige Verfassung nie formale Rechtskraft erlangt hat, da die Besatzungsmacht ihr die Zustimmung verweigerte. Nach Ansicht der Briten konnte vor der Auflösung des Preußischen Staates, zu dem Schleswig-Holstein gehörte, kein „Land“ Schleswig-Holstein entstehen. Diese Auflösung Preußens erfolgte erst durch das Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrats vom 25. Februar 1947.

Auch für den Kreis Herzogtum Lauenburg ist dieses Jubiläum sicher ein Anlass zum Rückblick. Dabei sollten wir gleichzeitig an ein weiteres Jubiläum erinnern. Doppelt so lange, nämlich 140 Jahre, ist es nämlich her, dass das Herzogtum Lauenburg als „Kreis Herzogtum Lauenburg“ Teil der damals preußischen Provinz Schleswig-Holstein wurde.

Im „Offiziellen Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg“ Nr. 17 vom 26. Juni 1876 wurde das „Gesetz betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der Preußischen Monarchie“ veröffentlicht, das zum 1. Juli 1876 in Kraft trat.

Damit fand der Prozess, der nach dem Krieg 1864 gegen Dänemark begonnen hatte, seinen Abschluss. Das Herzogtum Lauenburg war jetzt nicht mehr nur in Personalunion mit Preußen verbunden, sondern durch eine sogenannte Realunion.

Das Herzogtum Lauenburg wurde mit der Preußischen Monarchie „für immer vereinigt“. Das Gesetz sah vor, dass das Herzogtum „in Bezug auf die staatliche Verwaltung vorläufig der Provinz Schleswig-Holstein zugeteilt“ wurde und einen besonderen landrätlichen Kreis bilden sollte, der den Namen „Kreis Herzogtum Lauenburg“ erhielt.

Die nach dem Krieg von 1864 neugeschaffene preußische Provinz wurde von drei Herzogtümern gebildet: Schleswig, Holstein und Lauenburg. Es wäre also durchaus plausibel gewesen, dass auch alle drei Herzogtümer im Namen der Provinz auftauchten.

Als das Gesetz über die Einverleibung des Herzogtums Lauenburg im Preußischen Abgeordnetenhaus zur ersten Beratung vorgelegt wurde, begründete Bismarck, damals auch Minister für Lauenburg, die Wahl des Kreisnamens - mit der darin enthaltenen Bezeichnung „Herzogtum“ - damit, dass man Rücksicht auf die frühere politische Selbständigkeit des Landes nehme und auf die Wünsche der Stände des Landes, denen man den Namen „Schleswig-Holstein-Lauenburg“ nicht habe zugestehen können.

Im Preußischen Abgeordnetenhaus stieß die Bezeichnung nicht nur auf Zustimmung. Einige Abgeordnete befürchteten, dieses Zugeständnis könne den in Lauenburg noch vorhandenen Partikularismus stärken. Schließlich wurde das Gesetz aber mit wenigen Änderungen angenommen.

Nicht nur im Namen fand eine Besonderheit Ausdruck. Auch nach der Eingliederung des Landes in die Provinz Schleswig-Holstein behielt der Kreis Herzogtum Lauenburg zahlreiche Sonderrechte. Er behielt einen eigenen Landeskommunalverband, bildete einen eigenen Reichstagswahlkreis und erhielt einen Sitz im preußischen Abgeordnetenhaus. Der befürchtete Partikularismus zeigte sich in der Zukunft nicht.

Die weitere Entwicklung resümiert Eckart Opitz in seinem Handbuch zur Geschichte des Herzogtums Lauenburg so:

„Die Integration in die Provinz Schleswig-Holstein vollzog sich schneller, als angesichts der historischen Vorbehalte gegenüber dem Nachbarn im Westen zu vermuten war. So wie die Schleswig-Holsteiner fanden auch die Lauenburger ihre neue Identität mehr im Deutschen Reich als in der Zugehörigkeit zu Preußen. Darüber hinaus wuchsen die drei Elbherzogtümer so schnell zu einer Einheit zusammen, dass jenes Bewusstsein für die eigenständige historische Entwicklung, das bei den Verhandlungen von 1864 bis 1876 noch eine große Rolle gespielt hatte, schon nach wenigen Jahrzehnten verloren ging, auch und gerade bei den Lauenburgern selbst.“ (S. 348).

 

Eine weitere Besonderheit war im Übrigen das Landeswappen, über das Traugott Freiherr von Heintze in seinem Buch über das „Lauenburgisches Sonderrecht“ (Ratzeburg 1909, S. 186) schreibt:

„Das lauenburgische Wappen steht im Wappen der Provinz Schleswig-Holstein als staatlicher Verwaltungsbezirk gleichberechtigt neben den Wappen von Schleswig und Holstein. Es ist das einzige Kreiswappen, das im mittleren preußischen Staatswappen einen Platz gefunden hat.“

Noch in den 1920er Jahren zierte das dreigeteilte Landeswappen das „Handbuch für die Provinz Schleswig-Holstein“. Später taucht das lauenburgische Wappen im Landeswappen dann nicht mehr auf. 

Literatur:
Jürgen de Vries: Bismarck und das Herzogtum Lauenburg. Die Eingliederung Lauenburgs in Preußen 1865-1876, Neumünster 1989.
Eckardt Opitz (Hg.): Herzogtum Lauenburg. Das Land und seine Geschichte. Ein Handbuch, Neumünster 2003.

 

15.12.2016