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Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt in Grundzügen die geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum (i.d.R. zwischen 10 und 15 Jahre) und kennzeichnen somit die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt. Der Flächennutzungsplan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar.

Zu jedem Flächennutzungsplan gehört eine Begründung (früher: Erläuterungsbericht), in der die Plandarstellungen im Einzelnen erläutert werden. Der Flächennutzungsplan ist wie auch alle Bebauungspläne öffentlich und kann im Rathaus während der Dienstzeiten oder nach Terminabstimmung eingesehen werden. 

Im ersten Kapitel des Baugesetzbuches „Allgemeines Städtebaurecht“, wird der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden – er ist behördenverbindlich. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich. 

Der Flächennutzungsplan zeigt, welche Nutzungen auf den Flächen des gesamten Gemeindegebietes vorgesehen sind. Dazu gehören Darstellungen über Wohnbauflächen, Gewerbeflächen oder gemischte Bauflächen, über Sonderbauflächen, z.B. für spezielle Gewerbebereiche oder für Freizeiteinrichtungen, über Verkehrsflächen, Flächen für die Landwirtschaft und für Wald sowie Darstellungen über Wasserflächen und Grünflächen. Darüber hinaus werden bestehende Flächenansprüche und Nutzungen, wie Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Versorgungsflächen, Abgrabungsflächen oder bedeutende Versorgungsleitungen dargestellt.

Bei Fragen zu den Inhalten des Flächennutzungsplanes sowie zu den bisher in Kraft getretenen rechtskräftigen Änderungen des Flächennutzungsplanes wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

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