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Archivale 04/2016 - "200. Jahrestag - Der dänische König wird Herzog von Lauenburg"

Vortrag zur Festveranstaltung in der St. Petri-Kirche zu Ratzeburg von Stadtarchivar Christian Lopau

Auf den Tag genau vor 200 Jahren kamen hier in der St. Petri-Kirche zu Ratzeburg die Vertreter des Herzogtums Lauenburg zur Erbhuldigung an den dänischen König zusammen.

Nur die wenigsten werden heute noch mit dem Begriff der Erbhuldigung etwas anfangen können, geht er doch auf das mittelalterliche Lehnswesen zurück. Ursprünglich versprachen in einem ritualisierten Akt die Lehnsleute ihrem Lehnsherrn Gefolgschaft und Treue und erhielten dafür die Zusicherung von Schutz und Wahrung ihrer Rechte. Später, als sich die Landstände als Vertretungen der politisch berechtigten Landeseinwohner herausbildeten, entwickelten sich daraus „Landeshuldigungen“ oder „Erbhuldigungen“. Die Vertreter des Landes schworen dem neuen Landesherrn Treue und erhielten im Gegenzug die Bestätigung ihrer Privilegien, Rechte und Freiheiten. Die Teilnahme an einer solchen Zeremonie war verpflichtend und in der Regel verband man den feierlichen Akt mit einem Gottesdienst. So auch vor 200 Jahren in Ratzeburg, als hier die Vertreter der lauenburgischen Ritter- und Landschaft zusammenkamen. Diejenigen, die nicht persönlich anwesend sein konnten - die Vertreter der Städte Lauenburg und Mölln und einiger Adliger Güter - mussten diesen Huldigungs-Eid einige Tage später vor dem Regierungsrat Böhmer ablegen. Zum Eid verpflichtet waren – wie die Möllner Liste ausweist – die Senatoren, Achtmänner, Feuergräfen, Organisten, Küster, Schullehrer, Kirchenjuraten, Stadtsekretäre und sonstige städtische Bedienstete.

1816 lagen unruhige Zeiten hinter den rund 32.000 Einwohnern des Herzogtums Lauenburg. Die Besatzungszeiten und Kriege der napoleonischen Epoche hatten auch das Lauenburgische in Mitleidenschaft gezogen.

Das Herzogtum Lauenburg war im 18. Jahrhundert mit dem Kurfürstentum Hannover und damit gleichzeitig mit Großbritannien verbunden gewesen. Von 1803 bis 1813 war das Land meist von französischen Truppen besetzt, seit 1810 war es sogar zu einem Teil des Kaiserreichs Frankreich erklärt worden.

Auf dem Wiener Kongress wurde eine Nachkriegsordnung für das durch die napoleonische Politik in Unordnung geratene Europa gesucht. In Wien wurde auch über die Zukunft des Herzogtums Lauenburg verhandelt.

Ein kleines Land wie unser Herzogtum spielte dabei allerdings nur eine untergeordnete Rolle, nämlich als Tauschobjekt.

Das Herzogtum Lauenburg wurde durch einen Vertrag vom 29. Mai 1815 von Hannover (in der Person Georgs III. in Personalunion mit Großbritannien verbunden) an Preußen abgetreten. Das Amt Neuhaus, die südlich der Elbe gelegenen Dörfer der Marschvogtei und das Land Hadeln blieben bei Hannover, das zudem mit Ostfriesland abgefunden wurde.

Preußen trat in einem Vertrag vom 4. Juni 1815 das Herzogtum Lauenburg im Tausch gegen Schwedisch-Pommern (mit Wismar und Rügen) an Dänemark ab. Dänemark, einer der letzten Verbündeten Napoleons, hatte seinerseits Norwegen abtreten müssen, das in Personalunion mit Schweden vereinigt wurde, und als Äquivalent dafür Schwedisch-Pommern erhalten.

Der dänische König wurde in Personalunion Herzog von Lauenburg und war als solcher auch Mitglied des Deutschen Bundes.

Obwohl Preußen wie erwähnt wenige Tage im Besitz des Landes gewesen war, fand die Übergabe zwischen Dänemark und Hannover statt. In seiner Ankündigung der Übergabe teilt der Prinz-Regent von Großbritannien, Irland und Hannover mit, er habe „sich durch höheres Staatsinteresse bewogen gefunden, in die Höchstdemselben so schmerzhafte Abtretung des am rechten Elbufer liegenden Teils des Herzogthums Lauenburg […] zu willigen.“

Friedrich VI. von Dänemark nahm durch ein Patent vom 6. Dezember 1815 das Herzogtum Lauenburg in Besitz. Veröffentlicht wurde dieses Patent allerdings erst am 27. Juli 1816. Der dänische König erkannte den Landesrezess von 1702 an, die Grundlage der ständischen Verfassung des Herzogtums. Die Dänen änderten an dieser Verfassung nichts, ließen also die traditionellen Rechte unangetastet.

Die bisherige „Schleswig-Holsteinische Kanzlei“ in Kopenhagen als zuständige Verwaltungsbehörde wurde am 3. August 1816 in „Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei“ umbenannt.

Die Verbindung der Herzogtümer Schleswig und Holstein mit dem Königreich Dänemark bestand sehr viel länger als die des Herzogtums Lauenburg mit der dänischen Monarchie, sodass Lauenburg eine besondere Rolle im dänischen Gesamtstaat spielte.

Äußeres Zeichen der neuen Verhältnisse war unter anderem das neue Wappen des Herzogtums. Während der Zugehörigkeit zum welfischen Fürstenhaus hatten die Behörden das springende weiße Ross im roten Feld als Landeswappen geführt.

„Bei der Abtretung an den dänischen König wurde bestimmt, dass der neue Landesherr nur den Kopf des Rosses in sein Wappen aufnehmen solle: er habe ja nur den Hauptteil, den Kopf, nicht das Ganze erhalten.“ Allerdings erst 1841 wurde von Kopenhagen verbindlich gemacht, nur den Pferdekopf als Siegel und Wappen zu verwenden. (Harms S. 53)

Über die Reaktionen der Bevölkerung auf den Herrscherwechsel oder mögliche Erwartungen ist nichts bekannt, über die Haltung der Ritter- und Landschaft heißt es in einer neueren Darstellung:

„Die Ritter- und Landschaft verhielt sich ruhig und abwartend, vielleicht war ihr ein Landesherr, der im entfernten Kopenhagen saß, ganz recht, solange nur ihre Privilegien gewahrt wurden.“ (Busch, in Handbuch 2003, S. 301). Ohnehin waren die Lauenburger ja seit der Mitte des 17. Jahrhunderts daran gewöhnt, dass der Landesherr in weiter Entfernung zu seinen lauenburgischen Untertanen residierte.

Die dänische Herrschaft wurde von den Bewohnern des Herzogtums nicht als bedrückend empfunden. Anders als im Herzogtum Schleswig mit seiner gemischten Bevölkerung spielten nationale Gegensätze hier keine Rolle.

Die „dänische Zeit“ war, ausgenommen die Revolutionsjahre, eine ruhige Zeit für das Herzogtum. Die Gesetzgebung während der gesamten dänischen Zeit war „nicht umfänglicher […] als die Gesetzsammlung eines einzigen Jahres in anderen Ländern.“ (Harms S.53)

Der Historiker Hermann Harms hat dies sehr schön auf eine prägnante Formel gebracht: „Unter Dänemarks Zepter hatte alles gute Weile. Und das gefiel den Lauenburgern.“ (Harms S. 53)

Erfolgreich durchgeführt wurden in der dänischen Epoche einige bedeutende Verkehrsprojekte.

Ende der dreißiger und Anfang der vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts wurden die großen Chausseen im Herzogtum Lauenburg gebaut.

Die neuen Chausseen waren planmäßig angelegt und verliefen weitgehend schnurgerade. Die künstlichen Straßen wurden von Landvermessern ohne besondere Rücksicht auf bisherige Streckenführungen und Besitzverhältnisse trassiert. Der Grundriss des Straßennetzes, wie wir es heute kennen, geht auf die dänische Zeit zurück. Im Zuge dieser Straßenbaumaßnahmen wurde die alte Holzbrücke, die Ratzeburgs Stadtinsel mit dem Ostufer verband, durch einen Damm ersetzt, der zu Ehren des dänischen Königs 1854 den Namen „Königsdamm“ erhielt.

Im System modernen Transport- und Kommunikationswege spielten die Eisenbahnen eine herausragende Rolle als “Schrittmacher der Modernisierung”. 1846 wurde der Verkehr auf der Strecke Hamburg-Berlin aufgenommen, der ersten Eisenbahnlinie im Herzogtum Lauenburg. Fünf Jahre später folgte die Strecke von Lübeck über Ratzeburg und Mölln nach Büchen.

Die Infrastrukturprojekte änderten nichts daran, dass die dänische Zeit wirtschaftlich eine Epoche der Stagnation war:

“Das halbe Jahrhundert, in dem sich Lauenburg unter der dänischen Krone befand, war für Deutschland und Europa eine Zeit des Aufbruchs und der Veränderung. Für das kleine Herzogtum war es eher eine Periode der Ruhe und Konsolidierung. Für eine Industrialisierung fehlten ihm die notwendigen Ressourcen, als Markt war es zu klein, und seine primärwirtschaftliche Erzeugung war zu gering, um als Rohstofflieferant eine größere Rolle zu spielen. Das Herzogtum Lauenburg blieb in jener Zeit, was es schon vorher war: ein ländlich geprägtes Durchgangsland, das obendrein durch seine periphere Lage zu den deutschen und dänischen Kernräumen benachteiligt war.” (Regionalatlas 3.14)

Nach einer Erneuerung verlangte auch das Schulwesen im Lauenburgischen. Friedrich VI. hatte seine Kanzlei angewiesen, eine neue Landschulordnung für Lauenburg entwerfen zu lassen. Vor allem der schlechte Zustand der meisten Schulhäuser und die unzureichende Bezahlung der Lehrer führten zu erheblichen Mängeln in der Volksschulbildung im Lauenburgischen. Alle Verbesserungsvorschläge wurden jedoch von der Ritter- und Landschaft abgelehnt. Man war sich der Mängel wohl bewusst, lehnte aber alles ab, was die öffentlichen oder privaten Haushalte belasten könnte. So wurde eine neue Schulordnung erst in preußischer Zeit (1868) eingeführt.

Immerhin gelang, wesentlich initiiert durch den Superintendenten Catenhusen, eine Verbesserung der Lehrerausbildung durch die Gründung einer Präparandenanstalt hier in Ratzeburg, an der die dänische Krone sich finanziell beteiligte.

Noch weitreichender war die Gründung der Lauenburgischen Gelehrtenschule als Nachfolgerin der Domschule, die 1845 von König Christian VIII. genehmigt worden war. Die Baukosten für das neue Schulgebäude in Höhe 14.850 Talern wurden bis auf einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 2.000 Talern von Kopenhagen allein getragen. Auch für die jährliche Unterhaltung der Schule zahlte die Regierung in Kopenhagen künftig ein Drittel der Kosten.

Ratzeburg erhielt außerdem neue Räumlichkeiten für die inzwischen viel zu beengt untergebrachte Stadtschule. Sie konnte 1829 in die „Dänische Kaserne“ in der Schrangenstraße einziehen, wodurch vorerst alle Platzprobleme gelöst waren. Auch hier engagierte sich die Regierung in Kopenhagen mit einem beträchtlichen Zuschuss.

Schon zu Beginn der dänischen Zeit war die „Demolierung“ der alten Festungsanlagen verfügt worden, die in den Jahren 1817 bis 1819 durchgeführt wurde und am westlichen Ende der Insel neue Entfaltungsmöglichkeiten für die Stadt und ihre Bürger schuf. Außerdem erhielt die Stadt 1843 ein neues Rathaus am Markt.

Die Verbindung zwischen dem Landesherrn und der lauenburgischen Bevölkerung fand bei den Königsbesuchen sichtbaren Ausdruck. Die dänischen Könige, Friedrich VI., Christian VIII. und Friedrich VII. kamen jeweils zu einem Antrittsbesuch in das Herzogtum Lauenburg. Insgesamt sind in der „dänischen Zeit“ sechs Königsbesuche belegt (1817, 1823, 1827, 1833, 1840 und 1854). Teilweise werden die Aufenthalte der Monarchen in den Quellen sehr ausführlich geschildert. Soweit wir diesen Beschreibungen glauben können, sind die Könige mit ihren Familien im Lauenburgischen begeistert aufgenommen worden. Das offizielle Programm wurde von Salutschüssen, festlicher Musik, Girlanden und Ehrenpforten, Huldigungsgedichten und Blumen streuenden Mädchen begleitet.

"200. Jahrestag - Der dänische König wird Herzog von Lauenburg"

„Die Reise der Königlichen Familie durch das neu erworbene Herzogthum Lauenburg ist ein neuer Beweis der alten Wahrheit, daß Monarchen, die Herzen suchen, gewiß seyn können, sie zu finden. Die Dankbarkeit aller Lauenburger für den Königlichen Besuch, der ihnen als unzweideutiger Beweis galt, daß der König sein neues, obgleich kleines Ländchen, mit herzlicher Liebe umfaßt, die treuherzige Freude des gemeinen Mannes, das Herbeidrängen der Greise und Kinder um die erhabene Familie zu sehen, sind nicht mit Worten zu beschreiben und konnten das Herz keines Zuschauers ungerührt laßen“ , heißt es im offiziellen Bericht über die Reaktionen der Ratzeburger im Jahr 1817 (zitiert bei Kaack).

"200. Jahrestag - Der dänische König wird Herzog von Lauenburg"

Einige der Gedichte haben sich in unseren städtischen Akten erhalten. Das Gedicht zum Empfang Christians VIII. (1840) preist zunächst die Schönheit Ratzeburgs:

„Auf blauen Fluten wiegt sich eine Insel,

Um sie im Kranze blühen Buchenwälder.

Und heute schmückt sie festlich noch der Sommer;

Da wo der Waldkreis endet, prangen Felder,

Und was Natur vergönnt im Deutschen Norden

Ist dieser Insel Liebliches geworden.“

Den König selbst feiert das Gedicht sieben Strophen später:

„Noch sah’n wir nie den neugekrönten Herrscher,

Noch zögert‘ der ersehnte Augenblick.

Wir horchten nur der immer gleichen Kunde

Von seinem Wirken für des Volkes Glück,

Und seine Anmuth, seiner Züge Milde,

Wir sah’n sie nur im liebumkränzten Bilde.“

(Veröffentlicht im „Lauenburgischen Anzeiger No. 70, 29. August 1840)

 Und in der Nachbarstadt Mölln dichtete man:

„In der Freude Festgedränge,

Kindlich aus der Kinder Mund,

Thun Euch frohe Jubelklänge

Unsrer Herzen Jubel kund.

Landesvater!

Landesmutter!

Seid zum ersten Mal willkommen,

Seid in Liebe aufgenommen!“ (Stadtarchiv Mölln Nr. 992)

1816 besichtigte die königliche Familie in Ratzeburg den Dom und genoss bei einer Bootsfahrt die großartige Naturkulisse. Beim Festgottesdienst lauschen die hohen Gäste der gehaltvollen Rede unsers würdigen und gelehrten Superintendenten Block über die Begründung eines glücklichen Verhältnisses zwischen Regenten und Untertanen durch das Christenthum.“

Das jetzt wiederhergestellte Antependium ist ein bis heute erhaltenes sichtbares Zeugnis des damaligen Besuchs. Aus dänischer Zeit stammt übrigens auch der „lauenburgische Talar“, den einige Pastorinnen und Pastoren auch heute noch tragen. Eine „Currende“ des Konsistoriums „betr. eine gleichförmige Amtskleidung der Prediger“ wurde am 16. Oktober 1834 herausgegeben.

(„Die große Verschiedenartigkeit der Amtskleidung der Prediger dieses Herzogthums, welche besonders bei solchen Amtshandlungen , wozu, wie bei Ordinationen und Introductionen, mehrere Prediger concurrieren, einen auffallenden Übelstand veranlaßt, macht es wünschenswerth, daß sich alle Prediger mit einer gleichförmigen Amtstracht, bestehend aus Simarre, Chorrock, ohne hängende Ärmel und Beffchen, versehen möchten.“)

Zeichen der Verbindung zum dänischen Königshaus besitzt auch die Schützengilde. 1818 wurde, wie es damals üblich war, für den Landesherrn ein Schuss abgegeben und der König wurde Schützenkönig. Er stiftete daraufhin eine goldene Medaille mit einer Kette. Sein Nachfolger Christian VIII. schenkte der Gilde eine silberne Krönungsmedaille und Friedrich VII. schließlich stiftete anlässlich seines Besuchs eine prachtvoll bestickte grüne Fahne mit seinem Wahlspruch „Die Liebe des Volkes ist meine Stärke“.

Schwierig wurde das Verhältnis der Lauenburger zu ihrem König in den Jahren nach 1848.

Die nationalen Gegensätze führten im Jahre 1848 zusammen mit den ganz Europa ergreifenden revolutionären Ereignissen zu einer militärischen Auseinandersetzung zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark.

Das sogenannte “eiderdänische” Programm zielte auf einen demokratischen dänischen Staat unter Einbeziehung des Herzogtums Schleswig, in dessen nördlichen Teil sehr viele Angehörige der dänischen Volksgruppe lebten. Die schleswig-holsteinischen Forderungen strebten dagegen ein einheitliches Schleswig-Holstein in einem vereinigten demokratischen Deutschland an. Beide Seiten forderten also das ganze Herzogtum Schleswig. Es würde zu weit führen, die komplizierten staatsrechtlichen und politischen Zusammenhänge hier darzustellen. Im heutigen Rahmen soll es genügen festzustellen, dass die Deutschen Schleswig-Holsteins und die Lauenburger in diesen Kriegs- und Revolutionsjahren getrennte Wege gingen. Die Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei in Kopenhagen hatte die Verwaltung des Herzogtums Lauenburg deutschen Beamten überlassen. Versuche, das Land zu „danisieren“, hatte es nicht gegeben. Die Zufriedenheit und Loyalität der Lauenburger zeigte sich in der besonderen Rolle des Herzogtums im Revolutionsjahr 1848. Zwar begeisterten sich auch hier viele für die demokratischen Ziele der Revolution und es entstand 1849 eine eigene Verfassung für das Herzogtum Lauenburg, aber in den Kampf der Schleswig-Holsteiner gegen ihren Landesherrn, den dänischen König, zogen die Lauenburger nicht. Sie erklärten sich neutral und zogen sich so den Spott und die Verachtung der Schleswiger und Holsteiner zu.

Die Schleswig-Holsteiner kämpften schließlich allein. Nach der verlorenen Schlacht von Idstedt und weiteren Niederlagen mussten sie aufgeben. 1852 konnte der dänische König wieder die volle Regierungsgewalt übernehmen. Das 2. Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 setzte einen vorläufigen Schlusspunkt unter die schleswig-holsteinische Erhebung. Eine wirkliche Lösung war nicht gefunden worden. Die “schleswig-holsteinische Frage” bot schon 1864 erneut Anlass zu einem Krieg.

Auch das Herzogtum Lauenburg kehrte nach den Jahren der Revolution und des Krieges unter die Obhut der dänischen Krone zurück. Die eigene Verfassung von 1849 wurde aufgehoben, eine neue Verfassung galt von 1853 bis 1876.

Bemerkenswert ist sicher der Wortlaut des Patents vom 8. Januar 1851, mit dem die landesherrliche Autorität wiederhergestellt wurde. Es heißt darin: „Inmitten der Erschütterungen und der Aufregung der Gemüther, welche die verflossenen Jahre bezeichnet, hat in Unserm Herzogthum Lauenburg die öffentliche Ordnung keine gewaltsame Störung erlitten, die Gesinnungen der Ergebenheit und Treue für den Landesherrn sind nicht verläugnet worden. Dem Sinne der Lauenburgischen Einwohner für Gesetzlichkeit und Recht geben Wir gerne dieses Zeugniß.“

Im letzten Jahrzehnt der dänischen Herrschaft bekam das vertrauensvolle Verhältnis zur dänischen Krone allerdings Risse. Grund dafür waren Versuche der dänischen Gesetzgebung, eine neue Gesamtstaatsverfassung durchzusetzen, die mit den lauenburgischen Rechten nicht vereinbar war.

Der dänische König Friedrich VII. starb am 15. November 1863, neuer König wurde Christian IX.

Als in Dänemark wurde eine Verfassung angenommen wurde, die die Absprachen des Londoner Protokolls von 1851 /52 ignorierte, indem sie „eine gemeinsame Behandlung der Angelegenheit von Königreich und Schleswig in einem dänisch-schleswigschen Reichsrat vorsah“, reagierte der Deutsche Bund darauf mit einer militärischen Exekution.

Die militärischen Ereignisse des deutsch-dänischen Krieges von 1864 haben das Herzogtum Lauenburg kaum berührt. Preußische und österreichische Truppen sind durch Lauenburg und Holstein nach Norden gezogen und besetzten Schleswig.

Im Herzogtum Lauenburg erwartete man offenbar, dass die Verbindung zu Dänemark weiter bestehen bleibe. Noch am 15. Juni gab die Ritter- und Landschaft eine Erklärung ab, dass man den dänischen König als rechtmäßigen Landesherrn anerkenne, aber am 3. August 1864 traf in Ratzeburg die Nachricht ein, dass zwei Tage zuvor Friedenspräliminarien zwischen Österreich und Preußen einerseits und Dänemark andererseits abgeschlossen worden seien: Die drei Herzogtümer seien an die beiden Siegermächte abgetreten worden. Der Friedensvertrag bestätigte dies.

Die Ritter- und Landschaft beschlossen darauf am 21. Oktober 1864 mit den Stimmen aller Gutsbesitzer sowie sechs der städtischen und bäuerlichen Abgeordneten für eine einen Anschluss an Preußen, der am 26. September 1865 wiederum mit einer Erbhuldigung vollzogen wurden.

Fünf Jahrzehnte war das Herzogtum Lauenburg mit Dänemark verbunden gewesen.

Sehen wir diese Zeit unter dem Aspekt der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung, so war es sicher eine Zeit der Stagnation, in der vieles versäumt wurde, was in preußischer Zeit eilig nachgeholt werden musste.

Vielen Zeitgenossen ist diese Epoche aber vielleicht gerade aus diesem Grund nach den Erschütterungen der napoleonischen Ära als eine Zeit des Friedens und der Ruhe erschienen, an die man sich gerne erinnerte.

Literatur (Auswahl):

Busch, Michael: Das Herzogtum Lauenburg unter der Herrschaft der Könige von Dänemark 1815-1865. In: Herzogtum Lauenburg. Das Land und seine Geschichte, hrsg. Von Eckardt Opitz, Neumünster 2003, S. 298-330.

Harms, Hermann: Das Kreis-Herzogtum-Lauenburg Buch. Neumünster 1987 (Schriftenreihe der Stiftung Herzogtum Lauenburg, Bd. 12).

Jaschke, Dieter (Hrsg.): Regionalatlas Kreis Herzogtum Lauenburg der Lauenburgischen Akademie für Wissenschaft und Kultur. Mölln 1998.

Kaack, Hans-Georg: Impressionen aus der Biedermeierzeit 1815-1848. Ratzeburg 1992 (Schriftenreihe des Heimatbund und Geschichtsvereins Herzogtum Lauenburg Band 27).

Kaack, Hans-Georg: Ratzeburg. Geschichte einer Inselstadt. Neumünster 1987.

Püst, Heinrich: Der Widerhall der deutschen Revolution von 1848 im Lande Herzogtum Lauenburg. Ratzeburg 1960 (Schriftenreihe des Heimatbund und Geschichtsvereins Herzogtum Lauenburg Band 6).

Scharff, Alexander: Die Bedeutung des Jahres 1865 für das Herzogtum Lauenburg im Zusammenhang der deutschen Geschichte. In: Lauenburgische Heimat, Neue Folge, Heft 52 (März 1966) S. 3-16.