Eine Quelle, die besonders Familienforschern zahlreiche wertvolle Hinweise liefert, ist das älteste Bürgerbuch der Stadt Ratzeburg.
In diesem Folioband, der in Leder gebunden ist, sind über 170 Jahre lang die Neubürger der Stadt festgehalten worden.
Den Erwerb des Bürgerrechts regelt die „Polizeiordnung der Stadt Ratzeburg“ von Herzog Franz II. aus dem Jahr 1582.
Hans-Georg Kaack schreibt dazu in seiner Stadtchronik:
„Die Grundvoraussetzung für den Erwerb des Bürgerrechts besteht für den Neubürger Ratzeburgs darin, sich in seinem neuen Wohnort ständig niederzulassen. Diese Voraussetzung steht in Zusammenhang mit der Forderung des Hausbesitzes, die aber später abgemildert wird. Wer Handwerker werden will, muss seit der Frühzeit der Stadt das Bürgerrecht erwerben.“
Zu den Rechten des Bürgers zählen der „Schutz durch die Gesamtheit als Solidarverband der Bürger“ und die freie Ausübung von Handel und Gewerbe.
Die oberste Bürgerpflicht, im „Bürgereid“ an erster Stelle formuliert, ist der Gehorsam dem Rat gegenüber und die Befolgung seiner Anordnungen und Befehle.
Zu den Pflichten gehören daneben aber auch die Mitwirkung bei der Verteidigung der Stadt, der Wachtdienst, die Übernahme von Ämtern, die Beteiligung an öffentlichen Arbeiten und an der Bekämpfung von Bränden und die Entrichtung von Steuern und Abgaben.
Im Besitz des Bürgerrechtes ist nur ein Teil der Bewohner Ratzeburgs. Die meisten, wie etwa die Familienangehörigen, sind nur Einwohner, die zwar auch den Schutz der Gemeinschaft genießen, aber nicht die weitergehenden Rechte ausüben können.
Wer das Bürgerrecht erwerben wollte, musste ein „Bürgergeld“ zahlen, zwei Bürgen („Eschesmänner“) stellen und den Bürgereid ablegen.
Bei den Eintragungen im Bürgerbuch sind neben dem Datum der Aufnahme und dem Namen des Neubürgers stets auch die Namen der Bürgen genannt. Später werden auch der Herkunftsort und der Stand bzw. Beruf eingetragen.
Die ersten Eintragungen stammen aus dem Jahre 1601 ...
... die letzten Eintragungen datieren von 1771
Um diese Quelle möglichst vielen Interessierten zugänglich zu machen, hat Bruno Raute im „Lauenburgischen Heimatverlag“ (Ratzeburg 1933) das Buch „Die Neubürger der Stadt Ratzeburg 1601 bis 1871“ veröffentlicht.
Dazu hat Raute nicht nur das älteste Bürgerbuch ausgewertet, sondern auch eine „Generalrolle der Bürger“ aus dem Jahr 1796 (Stadtarchiv Ratzeburg Nr. 1384) und das Ratzeburger Bürgerbuch für die Jahre 1816 bis 1871 (Stadtarchiv Ratzeburg Nr. 779).
In seinen Erläuterungen zu der Quelle schreibt Raute: „Insgesamt verzeichnet das erste Ratzeburger Bürgerbuch in den 170 Jahren seiner Benutzung rd. 1400 Neubürger. Der Zugang war zu allen Zeiten verschieden, durchschnittlich gewannen jährlich 8-10 Personen das Bürgerrecht. Die Zahl ist sehr schwankend, sie steigt bis auf 23 im Jahre 1692 und sinkt mehrmals auf 1, in den Jahren 1687, 1690, 1691, 1700 und 1708 fehlen die Neubürger sogar ganz.“
Besondere Bemerkungen findet man selten, aber es gibt sie:
Anno 1642 den 7. Marthy Jochim Wulff aus Wittstock die Bürgerschafft gewonnen. Eschesleute sein gewesen Hanß Wolter und Clauß Holmes.
Anno 1648 den 5. Octobris ist dieser heimblich davon gegangen undt manchen redtlichen Menschen betrogen.“
Oder auch dieses:
„Anno 1675 den 6. December Vollraht Cluaßen, auß Greunow bürtig, seines Handtwerks ein Schuster, die Bürgerschaft gewonnen. Seine Esches Leute seindt gewesen Michel Otte undt Heinrich Springer.
Ao. 1696 den 18. May ist er beym Kegelspiel mit einer Boßel am Kopf geworffen, dovon er des andern Tages gestorben.“