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Ratzeburgs Bürgervorsteher seit 1951

Aus Bürgervorsteher wird Stadtpräsident ...

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat durch das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07. September 2020  den hauptamtlich geführten Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, für die Vorsitzenden der Stadtvertretung die Bezeichnung "Stadtpräsidentin / Stadtpräsident" einzuführen. Der Hauptausschuss der Stadt Ratzeburg sowie die Stadtvertretung haben diese Vorlage sofort aufgenommen und in ihrer Hauptsatzung entsprechend verankert. Damit kann Ottfried Feußner seit Jahresbeginn 2021 den neuen Titel des "Stadtpräsidenten" führen. 


Ratzeburgs Bürgervorsteher seit 1951

Die Bezeichnung "Bürgervorsteherin/ Bürgervorsteher" wurde mit der Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 24.01.1950 eingeführt. Zuvor galt der Bürgermeister als Vorsitzender der Gemeindevertretung, die Verwaltungsgeschäfte im Rathaus führte ein Stadtdirektor. Das bringt also auch Dr. Otto Hofer, der von 1950 bis 1962 Bürgermeister im Sinne eines hauptamtlichen Verwaltungsleiters im Rathaus war, in der Zeit von 1946 - 1950 in die Traditionsfolge der Bürgervorsteher, quasi als deren Vorgänger. Als erster Bürgervorsteher mit dieser Bezeichnung wurde 1950 Oberst a.D. Karl Christiani gewählt.

Ottfried Feußner seit 2003 (ab 2021 Stadtpräsident)
Wolfgang Koslowski 1990 - 2003
Rolf Lange 1982 - 1990
Heinrich Wolgast 1974 - 1982
Dr. Gustav Woellert 1962 - 1974
Dr.  Karl Saalfeld 1951 - 1962

Oberst a.d. Karl Christiani 1950 - 1951
28.01.2021