Die Stadt Ratzeburg weist zum Schutz gegen die Geflügelpest auf die aktuellen Allgemeinverfügungen des Kreises Herzogtum Lauenburg hin:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Anordnung von besonderen Biosicherheitsmaßnahmen bei der Freilandhaltung von Geflügel und des Verbots von Geflügelausstellungen und -märkten im Kreis Herzogtum Lauenburg
Weitere Hinweise zur Wildgeflügelpest finden Sie auf der Webseite des Kreises Herzogtum Lauenburg.