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Hinweise der Stadt Ratzeburg zum Schutz gegen die Geflügelpest

Allgemeinverfügungen des Kreises Herzogtum Lauenburg

Die Stadt Ratzeburg weist zum Schutz gegen die Geflügelpest  auf die aktuellen Allgemeinverfügungen des Kreises Herzogtum Lauenburg hin: 

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Anordnung von besonderen Biosicherheitsmaßnahmen bei der Freilandhaltung von Geflügel und des Verbots von Geflügelausstellungen und -märkten im Kreis Herzogtum Lauenburg

Weitere Hinweise zur Wildgeflügelpest finden Sie auf der Webseite des Kreises Herzogtum Lauenburg.

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