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Stadt Ratzeburg sucht ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte

Die Stadt Ratzeburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01. April 2017, eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind in Schleswig-Holstein -wie überall in der Bundesrepublik- unverzichtbare Akteurinnen institutionalisierter Gleichstellungspolitik. Sie setzen Gleichstellungspolitik intern in den Verwaltungen und extern für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort um, ganz besonders auch im sozialen Bereich.

Zu den Tätigkeiten einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Kommunen gehören insbesondere:

  • Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der kommunalen Vertretungsorgane und in die Stadtverwaltung,
  • Mitarbeit an Initiativen (Anregung, Unterstützung und Förderung von Maßnahmen) zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Situation aller Frauen im Stadtgebiet
  • Wahrnehmung der Interessen der Frauen innerhalb der Stadtverwaltung
  • Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf Frauen und -bei Bedarf- Teilnahme an Sitzungen der Fachausschüsse und der Stadtvertretung
  • Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende Frauen sowie Durchführung von Informationsveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen.

Die Stadt Ratzeburg wünscht sich eine kontakt- und einsatzfreudige, innovative Gleichstellungsbeauftragte mit Durchsetzungsvermögen bei gleichzeitiger Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit und die ihren Wohnsitz in Ratzeburg hat. Erfahrungen im sozialwissenschaftlichen bzw. im sozialpädagogischen Bereich sowie in der Gleichstellungsarbeit sind erwünscht.

Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt der allgemeinen Dienstaufsicht des Bürgermeisters, ist jedoch in Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Weisungen des Bürgermeisters nicht gebunden. Eine Entschädigung erfolgt nach dem Höchstsatz der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern.

Eine Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber erfolgt im Rahmen einer kurzen persönlichen Vorstellung in der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Ratzeburg am 06.03.2017.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 15.02.2017 erbeten an den Bürgermeister der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg (für erste Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Zentrale Steuerung und Bürgerdienste, Frau Lubenow, Telefon: 04541 / 8000-110).

27.01.2017 
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