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Stadt Ratzeburg sucht eine/einen Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen

Die Stadt Ratzeburg sucht zum 01. April 2017 eine/einen Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragte/r)

Die Interessen der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Ratzeburg sollen im Rahmen der Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vertreten werden. Dabei übernimmt die/der Behindertenbeauftragte bedeutende Aufgaben für die kommunale Daseinsvorsorge. Zu den umfassenden Zielen gehören die Unterstützung und die Förderung der Teilhabe, der Selbstbestimmung und der Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Ratzeburg. Eine enge Zusammenarbeit mit den politischen Gremien und der Verwaltung ist dabei unerlässlich. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit; die Grundlage für die Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten ist die von der Stadtvertretung verabschiedete Geschäftsordnung. Die oder der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen hat insbesondere folgende Aufgaben:
  • Sie/Er fördert die Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sowie die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen und Herstellung der Chancengleichheit und Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und der Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens im Sinne von § 1 des Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten.
  • Sie/Er unterstützt die Stadtvertretung und die Fachausschüsse durch beratende Stellung-nahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen und vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderungen beim Wohnungsbau, beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen.
  • Sie/Er koordiniert Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer in der Stadt oder Kreis tätigen Organisationen und fördert deren Zusammenarbeit. Sie/Er arbeitet mit der/dem Landesbeauftragten und der/dem Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zusammen.
Die oder der Behindertenbeauftragte wird von der Stadtvertretung für die Dauer von drei Jahren bestellt, erhält eine Aufwandsentschädigung und ist organisatorisch dem Bürgermeister zugeordnet. Diese Ausschreibung richtet sich insbesondere an kontakt- und einsatzfreudige Menschen mit Durchsetzungsvermögen bei gleichzeitiger Bereitschaft zur konstruktiven Zusammen-arbeit, die selbst Erfahrungen mit einer eigenen Behinderung haben und in Ratzeburg wohnen. Eine bestimmte berufliche Qualifikation ist keine Voraussetzung. Eine Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber erfolgt im Rahmen einer kurzen persönlichen Vorstellung in der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Ratzeburg am 06.03.2017. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 15. Februar 2017 an die Stadt Ratzeburg, Fachbereich Zentrale Steuerung und Bürgerdienste, Frau Lubenow, Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg, die auch für Rückfragen unter Tel. 04541/8000-110 zur Verfügung steht. 
27.01.2017 
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