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Archivalen 2016

Archivale 01/2016 - Aus dem Nachlass eines ehemaligen Ratzeburger Seminaristen

Die Geschichte des Ratzeburger Lehrerseminars ist in unseren ,,Archivalien des Monats (06/2013)" bereits thematisiert worden.

Vor kurzem erhielt das Stadtarchiv Unterlagen aus dem Nachlass des ehemaligen Ratzeburger Seminaristen Franz Böge (1904-1989). Die Aufzeichnungen, Hefte und Zeichnungen geben uns einen Einblick in das Leben der Seminaristen zwischen der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkriegs bis zum Ende der Inflationszeit.

Franz Böge wurde 1904 im damals noch preußischen Altona geboren und besuchte nach der Mittleren Reife in Ratzeburg ab Ostern 1919 zunächst die Präparanden-Anstalt und dann von Ostern 1921 bis 1924 das Lehrerseminar, das er mit der Ersten Lehrerprüfung abschloss.

In den 1970er Jahren hat Franz Böge seine Lebenserinnerungen zu Papier gebracht. Darin blickt er auch auf seine Ratzeburger Zeit zurück:

„Wir wohnten zu Sechsen in drei Zimmern der ‚Pension Wilken‘ in der Großen Kreuzstraße. Das stattliche mehrstöckige Gebäude hieß allgemein nach seinem Turm ‚die Zwiebelburg‘ […] Das Ehepaar Wilcken (Zimmermeister war er!) sorgte auch für unsere Verpflegung. Es war eine magere Zeit Anno 19, und wir standen oft hungrig vom Tisch auf. Als der Baltikumer Oberleutnant Roßbach seine Fahne auf dem Ratzeburger Marktplatz verbrannte und seine Freikorpsmänner entließ, war ich unter der schaulustigen Menge. Mein Frühstück war wie immer kärglich gewesen, - plötzlich lag ich ohnmächtig auf dem Pflaster. Man stellte mich auf die Beine, ich rannte auf meine ‚Bude‘, kratzte den Schimmel von einem geerbten und noch aufgesparten Brotknust, aß den harten Kanten zu einem Glas Wasser auf – und nahm meinen Platz auf dem Markt wieder ein.“

Noch schwieriger wurde die Lage im Jahr 1923, als die Inflation in einem unvorstellbaren Tempo an Fahrt aufnahm und die Unterhaltssumme für die Ausbildung am Seminar von den Eltern kaum noch aufzubringen war:

„Ich schränkte mich aufs Äußerste ein. Einen Monat lebte ich nur von Brot und Margarine, das Getränk bereitete ich mir in der Röhre des Kachelofens. Mein Budenkollege, der gute Hein Lauff, unterstützte mich ab und zu mit einem Rest Bratkartoffeln aus heimatlichen Vorräten, unsere damalige liebevolle alte ‚Vizemama‘, bei der wir wohnten, half uns beim Braten, aber si selbst litt ja genauso not. Vater war, als er davon erfuhr, beunruhigt über meine Hunger-Experimente. Er versorgte mich so gut es ging, mit Hülsenfrüchten und Haferflocken aus Hamsterfahrten. Jetzt trug ich, aus den Ferien kommend, Spankörbe statt des Geigenkastens. Und das vorübergehende Essen in der HERBERGE ZUR HEIMAT, bei dem wir uns manchmal buchstäblich die Nase zuhielten, konnte aufgegeben werden.“

Über die Unterrichtsmethoden schreibt Franz Böge:

„Der ganze Unterricht an Präparandeum und Seminar wurzelte trotz Revolution und Reform wie eh und je in altpreußischer Tradition. Wir besuchten eine richtige alte Lernschule, die uns zwar eine Menge ‚allgemeiner Bildung‘ einpaukte, uns aber wenig ‚Denken, Diskutieren, freies Reden’ beibrachte. Nur ‚Unterrichten‘, das lernten wir aus dem Effeff! Jede Stunde war schriftlich vorbereitet, jeder Stundenablauf in der Seminarschule wurde beaufsichtigt, und bei den ‚Probelektionen‘ kritisierte die ganze Klasse samt dem zuständigen Fachlehrer.“

Außerhalb des Unterrichts trieb der Seminarist viel Sport und stand „in der ersten Fußballmannschaft des Sportclub Ratzeburg zwischen den Torpfosten und kämpfte mit einer Elf, die aus Bürgern; Reichswehrsoldaten und Seminaristen bestand, auf vielen Plätzen zwischen Kiel, Lübeck, Segeberg und Mölln, obgleich das Debut als Keeper der 2. Mannschaft mit einer Niederlage von 2:16 nicht ruhmreich ausgefallen war. Zuschauer rieten mir, am Torpfosten eine Strichliste der kassierten Einschüsse zu führen, um mein Gedächtnis zu stützen!“

Geschwommen wurde in Ratzeburg bei dem legendären Bademeister „Vadder Gluth“, „so ausgiebig, dass der weißbärtige Veteran von 70/71 jedesmal ‚die Herren von das Seminar raus mit die Beine aus das Wasser‘ jagen musste.“


„Sonntags ging es auf heimatliche Exkursionen, an Wochentagsabenden zu den mannigfachen Vorträgen im Bürgerverein, zu Konzerten, zu Theateraufführungen, als aktiver Tenorsänger zu den Übungen der Liedertafel, als Turner in die Halle des M.T.V. Und später als Hospitanten, als zukünftige Religionslehrer, auf die Empore beim Kindergottesdienst (offen gesagt, zu 50% aus Interesse, zum andern Teil, weil es in der Inflationszeit auf der eigenen Bude zu kalt war, in der Kirche aber schön warm!)“

Das Zeichnen, das dem Seminaristen Franz Böge schon seit der Kindheit gelegen hatte, wurde während seiner Ausbildung weiter gefördert und auch zur Unterhaltung eingesetzt:

„Einige Kameraden wurden von mir damals schon in Vers und Karikaturen ‚auf den Arm genommen‘, noch sehr primitiv und kindlich, aber es war der Anfang meiner Pegasusritte, deren –zigtausend Reime und vielen Bilder in geselligen Kreisen vielen Freunden Spaß bereitet haben.“

 

Zahlreiche Beispiele dieser Zeit sind in einer Mappe mit Karikaturen seiner Lehrer und Mitschülererhalten. In einem Heft sind Spottgedichte erhalten und eine Sammlung von Federzeichnungen mit Ratzeburger Motiven, die der Seminarist 1922 für seine Mutter angefertigt hat. Die im Nachlass vorhandene „Bier-Zeitung“ (1921) und die „Bergfest-Zeitung“ von 1922 sind offensichtlich maßgeblich von Franz Böge mitgestaltet worden.

Nach der bestandenen Lehrerprüfung gab es zunächst keine Aussicht auf eine entsprechende Anstellung an einer Schule. Letztendlich wurde Franz Böge aber doch Lehrer und unterrichtete bis 1972 an verschiedenen Hamburger Schulen.

 

Archivale 02/2016 - Literatur zu Ansverus im Stadtarchiv Ratzeburg

In diesem Jahr wird in Ratzeburg mit einer ganzen Reihe von Veranstaltungen an das Martyrium des Heiligen Ansverus vor 950 Jahren erinnert. Für Ratzeburg hat dieser Lokalheilige eine besondere Bedeutung. Seine Verehrung hat zahlreiche Darstellungen in unseren Kirchen hervorgebracht und seit einigen Jahrzehnten zieht die jährliche Ansverus-Wallfahrt zahlreiche Pilger in unsere Stadt.

1966 wurde das Ansverus-Jahr mit einem umfangreichen Veranstaltungsprogramm gefeiert, dessen Höhepunkt zweifellos die Wiedereinweihung des nach der Restaurierung fertiggestellten Domes war.

Zum Leben des Ansverus gibt es, mit Ausnahme der Nachricht von seinem Tod, keine verlässlichen Daten. Der zeitgenössische Chronist Adam von Bremen erwähnt das Martyrium des Ansverus in seiner Kirchengeschichte. Alles weitere, was wir über Ansverus wissen bzw. zu wissen glauben beruht auf der legendenhaften Überlieferung späterer Jahrhunderte. 

Zahlreiche Forscher haben sich in der Vergangenheit mit Ansverus und der mit ihm verbundenen Überlieferung beschäftigt. Eine Auswahl dieser Literatur finden Sie in der folgenden Liste zusammengestellt. 

Literatur 

Becker, U. J. H.: Der hl. Ansverus , 1841.

Bernhöft, Hans: Der Triumph des Ansveruskultes über die Marienverehrung im Ratzeburger Dom. In: Lauenburgische Heimat Heft 3 (7. Jg.) Juli 1931, S. 98f.

Burger, Paul: Ansverus 1066-1966. Ratzeburg 1966.

Castagne, Fritz: Der Mönch Ansverus und die Heidenmission in Holstein und Lauenburg. Hannover 1966 (Volk und Welt. Die politisch-philosophische Information)

 

Hach, Theodor: Das sogenannte Ansveruskreuz. 1887 In: Zeitschrift für S.-H. Geschichte Band 17, S. 323-362.

Harten, Heinz: Ansverus † 1066, In: Lauenburgische Heimat Neue Folge Heft 52
(März 1966) S. 17-25.

Harten, Heinz: Ansverus † 1066, Zusammenstellung von Artikeln aus der Lauenburgische Heimat (01.01.1967)

Hellwig, Louis: Die Ansveruslegende. In: Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg, 2.Bd. Heft 2 (1888), S. 75-105.

Hellwig, Louis: Das Missale Receburgense. In: Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg, 2.Bd. Heft 3, S. 92-99.

Kobbe, Peter von: Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogtums Lauenburg. Altona 1836.

Masch, G.M.C.: Geschichte des Bistums Ratzeburg. Lübeck 1835.

Meinhold
, Peter: Ansver und die Anfänge des Christentums in unserer Heimat. In: Schriften des Vereins für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte II. Reihe (Beiträge und Mitteilungen), 22. Band (1966), S. 16-32.

Moritzen, Johannes: Ansver, der Märtyrer von Ratzeburg. In: Schriften des Vereins für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte II. Reihe (Beiträge und Mitteilungen), 22. Band (1966), S. 33-51.

Notz, Ferdinand von: Ansverus, der Apostel und Märtyrer Lauenburgs in Geschichte, Sage, Stein und Bild. Ratzeburg 1929.

Steffen, Uwe: Die Ratzeburger Heiligen. In: Lauenburgische Heimat Neue Folge Heft 158 (August 2001) S. 2-45.

Vollmar, H.: Über den ersten Apostel Lauenburgs (Answerus). In: In: Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg, 1.Bd. Heft 3 (1886), S. 271-288.

Archivale des Monats 02/2016 - Literatur zu Ansverus im Stadtarchiv Ratzeburg
Archivale des Monats 02/2016 - Literatur zu Ansverus im Stadtarchiv Ratzeburg

 

 

 

Archivale 03/2016 - »Königlich dänische Versicherungs-Acte«

Vor 200 Jahren, am 27. Juli 1816, wurde die „Königlich dänische Versicherungs-Acte“ sowie das „Allerhöchste Patent betr. die Besitznahme des Herzogtums Lauenburg , die Verwaltung der Geschäfte und die Einsendung des Bestallungen und Privilegien“ vom 6. Dezember 1815 im Herzogtum Lauenburg offiziell bekannt gemacht.  

Nach den unruhigen Zeiten der Herrschaft Napoleons wurden die Verhältnisse in Europa auf dem Wiener Kongress neu geordnet. Das Herzogtum Lauenburg, das im 18. Jahrhundert in Personalunion mit dem Kurfürstentum (später Königreich) Hannover und dem Königreich Großbritannien verbunden gewesen war, kam im Zuge eines Tauschverfahrens zum Königreich Dänemark.  

Zwischen dem Herzogtum Lauenburg und dem Königreich Dänemark bestand in der Folge für fast fünfzig Jahre eine Personalunion, also eine Verbindung über den gemeinsamen Herrscher, König Frederik VI.  

Die Übergabe des Herzogtums Lauenburg an Dänemark wurde zunächst im Namen Georgs III., König von Großbritannien und Hannover, in einem Patent vom 16. Juli 1816 bekannt gegeben. Nicht an Dänemark übergeben wurden das Amt Neuhaus und die am südlichen Elbufer gelegenen Ortschaften und Ländereien. Die Abtretung des Herzogtums geschah unter der Bedingung, dass die Rechte und Privilegien, die der lauenburgischen Ritter- und Landschaft 1702 bestätigt worden waren, beibehalten würden.

Dies hatte der dänische König bereits in der „Versicherungs-Acte“ vom 6. Dezember 1815 zugesichert. Zusätzlich wurde ein Übergabebrief am 26. Juli 1816 und ein Patent des Königs am darauffolgenden Tag veröffentlicht. Der Übergabebrief regelte in 29 Artikeln die näheren Einzelheiten des Übergangs der Landesherrschaft.

»Königlich dänische Versicherungs-Acte«
(bitte aufrufen)

Die bisherige „Schleswig-Holsteinische Kanzlei“ in Kopenhagen als zuständige Verwaltungsbehörde wurde am 3. August 1816 in „Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei“ umbenannt.

Zu seinem Antrittsbesuch reiste Frederik VI. ein Jahr später in das Herzogtum Lauenburg. In der Zeit vom 15. bis 18. August 1817 hielt sich der König mit seiner Familie in Ratzeburg auf. Während seines Besuchs besichtigte der König den Dom und die Grabgewölbe der Herzöge von Sachsen-Lauenburg. Die Naturschönheiten erlebte die königliche Familie bei einer Bootsfahrt auf dem Ratzeburger See.

Am Sonntag, d. 17. August 1817 nahm der König an einem Gottesdienst in der Petri-Kirche teil. Superintendent Block sprach in seiner Rede „über die Begründung eines glücklichen Verhältnisses zwischen Regenten und Untertanen durch das Christentum“. Nach dem Gottesdienst erfolgte eine Speisung von 40 ausgewählten armen Einwohnern. In einem zeitgenössischen Bericht heißt es: „Es waren dazu nur solche anerkannte Arme gewählt, deren verschämtes Gefühl durch ihre Zuziehung nicht verletzt werden konnte.“

Den Abschluss des königlichen Besuchs bildete ein festlicher Ball im Ratskeller, der von der Lauenburgischen Ritter- und Landschaft veranstaltet worden war. Alle bedeutenden Persönlichkeiten der Stadt waren zu diesem Fest eingeladen.

Auch die Nachfolger Frederiks VI., Christian VIII. und Frederik VII., besuchten das Herzogtum Lauenburg. Die dänische Zeit endete für das Herzogtum Lauenburg mit dem deutsch-dänischen Krieg von 1864. Die ständische Vertretung des Herzogtums beschloss im Oktober 1864, den Anschluss an Preußen zu beantragen, der dann 1865 vollzogen wurde.

Archivale 04/2016 - "200. Jahrestag - Der dänische König wird Herzog von Lauenburg"

Auf den Tag genau vor 200 Jahren kamen hier in der St. Petri-Kirche zu Ratzeburg die Vertreter des Herzogtums Lauenburg zur Erbhuldigung an den dänischen König zusammen.

Nur die wenigsten werden heute noch mit dem Begriff der Erbhuldigung etwas anfangen können, geht er doch auf das mittelalterliche Lehnswesen zurück. Ursprünglich versprachen in einem ritualisierten Akt die Lehnsleute ihrem Lehnsherrn Gefolgschaft und Treue und erhielten dafür die Zusicherung von Schutz und Wahrung ihrer Rechte. Später, als sich die Landstände als Vertretungen der politisch berechtigten Landeseinwohner herausbildeten, entwickelten sich daraus „Landeshuldigungen“ oder „Erbhuldigungen“. Die Vertreter des Landes schworen dem neuen Landesherrn Treue und erhielten im Gegenzug die Bestätigung ihrer Privilegien, Rechte und Freiheiten. Die Teilnahme an einer solchen Zeremonie war verpflichtend und in der Regel verband man den feierlichen Akt mit einem Gottesdienst. So auch vor 200 Jahren in Ratzeburg, als hier die Vertreter der lauenburgischen Ritter- und Landschaft zusammenkamen. Diejenigen, die nicht persönlich anwesend sein konnten - die Vertreter der Städte Lauenburg und Mölln und einiger Adliger Güter - mussten diesen Huldigungs-Eid einige Tage später vor dem Regierungsrat Böhmer ablegen. Zum Eid verpflichtet waren – wie die Möllner Liste ausweist – die Senatoren, Achtmänner, Feuergräfen, Organisten, Küster, Schullehrer, Kirchenjuraten, Stadtsekretäre und sonstige städtische Bedienstete.

1816 lagen unruhige Zeiten hinter den rund 32.000 Einwohnern des Herzogtums Lauenburg. Die Besatzungszeiten und Kriege der napoleonischen Epoche hatten auch das Lauenburgische in Mitleidenschaft gezogen.

Das Herzogtum Lauenburg war im 18. Jahrhundert mit dem Kurfürstentum Hannover und damit gleichzeitig mit Großbritannien verbunden gewesen. Von 1803 bis 1813 war das Land meist von französischen Truppen besetzt, seit 1810 war es sogar zu einem Teil des Kaiserreichs Frankreich erklärt worden.

Auf dem Wiener Kongress wurde eine Nachkriegsordnung für das durch die napoleonische Politik in Unordnung geratene Europa gesucht. In Wien wurde auch über die Zukunft des Herzogtums Lauenburg verhandelt.

Ein kleines Land wie unser Herzogtum spielte dabei allerdings nur eine untergeordnete Rolle, nämlich als Tauschobjekt.

Das Herzogtum Lauenburg wurde durch einen Vertrag vom 29. Mai 1815 von Hannover (in der Person Georgs III. in Personalunion mit Großbritannien verbunden) an Preußen abgetreten. Das Amt Neuhaus, die südlich der Elbe gelegenen Dörfer der Marschvogtei und das Land Hadeln blieben bei Hannover, das zudem mit Ostfriesland abgefunden wurde.

Preußen trat in einem Vertrag vom 4. Juni 1815 das Herzogtum Lauenburg im Tausch gegen Schwedisch-Pommern (mit Wismar und Rügen) an Dänemark ab. Dänemark, einer der letzten Verbündeten Napoleons, hatte seinerseits Norwegen abtreten müssen, das in Personalunion mit Schweden vereinigt wurde, und als Äquivalent dafür Schwedisch-Pommern erhalten.

Der dänische König wurde in Personalunion Herzog von Lauenburg und war als solcher auch Mitglied des Deutschen Bundes.

Obwohl Preußen wie erwähnt wenige Tage im Besitz des Landes gewesen war, fand die Übergabe zwischen Dänemark und Hannover statt. In seiner Ankündigung der Übergabe teilt der Prinz-Regent von Großbritannien, Irland und Hannover mit, er habe „sich durch höheres Staatsinteresse bewogen gefunden, in die Höchstdemselben so schmerzhafte Abtretung des am rechten Elbufer liegenden Teils des Herzogthums Lauenburg […] zu willigen.“

Friedrich VI. von Dänemark nahm durch ein Patent vom 6. Dezember 1815 das Herzogtum Lauenburg in Besitz. Veröffentlicht wurde dieses Patent allerdings erst am 27. Juli 1816. Der dänische König erkannte den Landesrezess von 1702 an, die Grundlage der ständischen Verfassung des Herzogtums. Die Dänen änderten an dieser Verfassung nichts, ließen also die traditionellen Rechte unangetastet.

Die bisherige „Schleswig-Holsteinische Kanzlei“ in Kopenhagen als zuständige Verwaltungsbehörde wurde am 3. August 1816 in „Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei“ umbenannt.

Die Verbindung der Herzogtümer Schleswig und Holstein mit dem Königreich Dänemark bestand sehr viel länger als die des Herzogtums Lauenburg mit der dänischen Monarchie, sodass Lauenburg eine besondere Rolle im dänischen Gesamtstaat spielte.

Äußeres Zeichen der neuen Verhältnisse war unter anderem das neue Wappen des Herzogtums. Während der Zugehörigkeit zum welfischen Fürstenhaus hatten die Behörden das springende weiße Ross im roten Feld als Landeswappen geführt.

„Bei der Abtretung an den dänischen König wurde bestimmt, dass der neue Landesherr nur den Kopf des Rosses in sein Wappen aufnehmen solle: er habe ja nur den Hauptteil, den Kopf, nicht das Ganze erhalten.“ Allerdings erst 1841 wurde von Kopenhagen verbindlich gemacht, nur den Pferdekopf als Siegel und Wappen zu verwenden. (Harms S. 53)

Über die Reaktionen der Bevölkerung auf den Herrscherwechsel oder mögliche Erwartungen ist nichts bekannt, über die Haltung der Ritter- und Landschaft heißt es in einer neueren Darstellung:

„Die Ritter- und Landschaft verhielt sich ruhig und abwartend, vielleicht war ihr ein Landesherr, der im entfernten Kopenhagen saß, ganz recht, solange nur ihre Privilegien gewahrt wurden.“ (Busch, in Handbuch 2003, S. 301). Ohnehin waren die Lauenburger ja seit der Mitte des 17. Jahrhunderts daran gewöhnt, dass der Landesherr in weiter Entfernung zu seinen lauenburgischen Untertanen residierte.

Die dänische Herrschaft wurde von den Bewohnern des Herzogtums nicht als bedrückend empfunden. Anders als im Herzogtum Schleswig mit seiner gemischten Bevölkerung spielten nationale Gegensätze hier keine Rolle.

Die „dänische Zeit“ war, ausgenommen die Revolutionsjahre, eine ruhige Zeit für das Herzogtum. Die Gesetzgebung während der gesamten dänischen Zeit war „nicht umfänglicher […] als die Gesetzsammlung eines einzigen Jahres in anderen Ländern.“ (Harms S.53)

Der Historiker Hermann Harms hat dies sehr schön auf eine prägnante Formel gebracht: „Unter Dänemarks Zepter hatte alles gute Weile. Und das gefiel den Lauenburgern.“ (Harms S. 53)

Erfolgreich durchgeführt wurden in der dänischen Epoche einige bedeutende Verkehrsprojekte.

Ende der dreißiger und Anfang der vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts wurden die großen Chausseen im Herzogtum Lauenburg gebaut.

Die neuen Chausseen waren planmäßig angelegt und verliefen weitgehend schnurgerade. Die künstlichen Straßen wurden von Landvermessern ohne besondere Rücksicht auf bisherige Streckenführungen und Besitzverhältnisse trassiert. Der Grundriss des Straßennetzes, wie wir es heute kennen, geht auf die dänische Zeit zurück. Im Zuge dieser Straßenbaumaßnahmen wurde die alte Holzbrücke, die Ratzeburgs Stadtinsel mit dem Ostufer verband, durch einen Damm ersetzt, der zu Ehren des dänischen Königs 1854 den Namen „Königsdamm“ erhielt.

Im System modernen Transport- und Kommunikationswege spielten die Eisenbahnen eine herausragende Rolle als “Schrittmacher der Modernisierung”. 1846 wurde der Verkehr auf der Strecke Hamburg-Berlin aufgenommen, der ersten Eisenbahnlinie im Herzogtum Lauenburg. Fünf Jahre später folgte die Strecke von Lübeck über Ratzeburg und Mölln nach Büchen.

Die Infrastrukturprojekte änderten nichts daran, dass die dänische Zeit wirtschaftlich eine Epoche der Stagnation war:

“Das halbe Jahrhundert, in dem sich Lauenburg unter der dänischen Krone befand, war für Deutschland und Europa eine Zeit des Aufbruchs und der Veränderung. Für das kleine Herzogtum war es eher eine Periode der Ruhe und Konsolidierung. Für eine Industrialisierung fehlten ihm die notwendigen Ressourcen, als Markt war es zu klein, und seine primärwirtschaftliche Erzeugung war zu gering, um als Rohstofflieferant eine größere Rolle zu spielen. Das Herzogtum Lauenburg blieb in jener Zeit, was es schon vorher war: ein ländlich geprägtes Durchgangsland, das obendrein durch seine periphere Lage zu den deutschen und dänischen Kernräumen benachteiligt war.” (Regionalatlas 3.14)

Nach einer Erneuerung verlangte auch das Schulwesen im Lauenburgischen. Friedrich VI. hatte seine Kanzlei angewiesen, eine neue Landschulordnung für Lauenburg entwerfen zu lassen. Vor allem der schlechte Zustand der meisten Schulhäuser und die unzureichende Bezahlung der Lehrer führten zu erheblichen Mängeln in der Volksschulbildung im Lauenburgischen. Alle Verbesserungsvorschläge wurden jedoch von der Ritter- und Landschaft abgelehnt. Man war sich der Mängel wohl bewusst, lehnte aber alles ab, was die öffentlichen oder privaten Haushalte belasten könnte. So wurde eine neue Schulordnung erst in preußischer Zeit (1868) eingeführt.

Immerhin gelang, wesentlich initiiert durch den Superintendenten Catenhusen, eine Verbesserung der Lehrerausbildung durch die Gründung einer Präparandenanstalt hier in Ratzeburg, an der die dänische Krone sich finanziell beteiligte.

Noch weitreichender war die Gründung der Lauenburgischen Gelehrtenschule als Nachfolgerin der Domschule, die 1845 von König Christian VIII. genehmigt worden war. Die Baukosten für das neue Schulgebäude in Höhe 14.850 Talern wurden bis auf einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 2.000 Talern von Kopenhagen allein getragen. Auch für die jährliche Unterhaltung der Schule zahlte die Regierung in Kopenhagen künftig ein Drittel der Kosten.

Ratzeburg erhielt außerdem neue Räumlichkeiten für die inzwischen viel zu beengt untergebrachte Stadtschule. Sie konnte 1829 in die „Dänische Kaserne“ in der Schrangenstraße einziehen, wodurch vorerst alle Platzprobleme gelöst waren. Auch hier engagierte sich die Regierung in Kopenhagen mit einem beträchtlichen Zuschuss.

Schon zu Beginn der dänischen Zeit war die „Demolierung“ der alten Festungsanlagen verfügt worden, die in den Jahren 1817 bis 1819 durchgeführt wurde und am westlichen Ende der Insel neue Entfaltungsmöglichkeiten für die Stadt und ihre Bürger schuf. Außerdem erhielt die Stadt 1843 ein neues Rathaus am Markt.

Die Verbindung zwischen dem Landesherrn und der lauenburgischen Bevölkerung fand bei den Königsbesuchen sichtbaren Ausdruck. Die dänischen Könige, Friedrich VI., Christian VIII. und Friedrich VII. kamen jeweils zu einem Antrittsbesuch in das Herzogtum Lauenburg. Insgesamt sind in der „dänischen Zeit“ sechs Königsbesuche belegt (1817, 1823, 1827, 1833, 1840 und 1854). Teilweise werden die Aufenthalte der Monarchen in den Quellen sehr ausführlich geschildert. Soweit wir diesen Beschreibungen glauben können, sind die Könige mit ihren Familien im Lauenburgischen begeistert aufgenommen worden. Das offizielle Programm wurde von Salutschüssen, festlicher Musik, Girlanden und Ehrenpforten, Huldigungsgedichten und Blumen streuenden Mädchen begleitet.

"200. Jahrestag - Der dänische König wird Herzog von Lauenburg"

„Die Reise der Königlichen Familie durch das neu erworbene Herzogthum Lauenburg ist ein neuer Beweis der alten Wahrheit, daß Monarchen, die Herzen suchen, gewiß seyn können, sie zu finden. Die Dankbarkeit aller Lauenburger für den Königlichen Besuch, der ihnen als unzweideutiger Beweis galt, daß der König sein neues, obgleich kleines Ländchen, mit herzlicher Liebe umfaßt, die treuherzige Freude des gemeinen Mannes, das Herbeidrängen der Greise und Kinder um die erhabene Familie zu sehen, sind nicht mit Worten zu beschreiben und konnten das Herz keines Zuschauers ungerührt laßen“ , heißt es im offiziellen Bericht über die Reaktionen der Ratzeburger im Jahr 1817 (zitiert bei Kaack).

"200. Jahrestag - Der dänische König wird Herzog von Lauenburg"

Einige der Gedichte haben sich in unseren städtischen Akten erhalten. Das Gedicht zum Empfang Christians VIII. (1840) preist zunächst die Schönheit Ratzeburgs:

„Auf blauen Fluten wiegt sich eine Insel,

Um sie im Kranze blühen Buchenwälder.

Und heute schmückt sie festlich noch der Sommer;

Da wo der Waldkreis endet, prangen Felder,

Und was Natur vergönnt im Deutschen Norden

Ist dieser Insel Liebliches geworden.“

Den König selbst feiert das Gedicht sieben Strophen später:

„Noch sah’n wir nie den neugekrönten Herrscher,

Noch zögert‘ der ersehnte Augenblick.

Wir horchten nur der immer gleichen Kunde

Von seinem Wirken für des Volkes Glück,

Und seine Anmuth, seiner Züge Milde,

Wir sah’n sie nur im liebumkränzten Bilde.“

(Veröffentlicht im „Lauenburgischen Anzeiger No. 70, 29. August 1840)

 Und in der Nachbarstadt Mölln dichtete man:

„In der Freude Festgedränge,

Kindlich aus der Kinder Mund,

Thun Euch frohe Jubelklänge

Unsrer Herzen Jubel kund.

Landesvater!

Landesmutter!

Seid zum ersten Mal willkommen,

Seid in Liebe aufgenommen!“ (Stadtarchiv Mölln Nr. 992)

1816 besichtigte die königliche Familie in Ratzeburg den Dom und genoss bei einer Bootsfahrt die großartige Naturkulisse. Beim Festgottesdienst lauschen die hohen Gäste der „gehaltvollen Rede unsers würdigen und gelehrten Superintendenten Block über die Begründung eines glücklichen Verhältnisses zwischen Regenten und Untertanen durch das Christenthum.“

Das jetzt wiederhergestellte Antependium ist ein bis heute erhaltenes sichtbares Zeugnis des damaligen Besuchs. Aus dänischer Zeit stammt übrigens auch der „lauenburgische Talar“, den einige Pastorinnen und Pastoren auch heute noch tragen. Eine „Currende“ des Konsistoriums „betr. eine gleichförmige Amtskleidung der Prediger“ wurde am 16. Oktober 1834 herausgegeben.

(„Die große Verschiedenartigkeit der Amtskleidung der Prediger dieses Herzogthums, welche besonders bei solchen Amtshandlungen , wozu, wie bei Ordinationen und Introductionen, mehrere Prediger concurrieren, einen auffallenden Übelstand veranlaßt, macht es wünschenswerth, daß sich alle Prediger mit einer gleichförmigen Amtstracht, bestehend aus Simarre, Chorrock, ohne hängende Ärmel und Beffchen, versehen möchten.“)

Zeichen der Verbindung zum dänischen Königshaus besitzt auch die Schützengilde. 1818 wurde, wie es damals üblich war, für den Landesherrn ein Schuss abgegeben und der König wurde Schützenkönig. Er stiftete daraufhin eine goldene Medaille mit einer Kette. Sein Nachfolger Christian VIII. schenkte der Gilde eine silberne Krönungsmedaille und Friedrich VII. schließlich stiftete anlässlich seines Besuchs eine prachtvoll bestickte grüne Fahne mit seinem Wahlspruch „Die Liebe des Volkes ist meine Stärke“.

Schwierig wurde das Verhältnis der Lauenburger zu ihrem König in den Jahren nach 1848.

Die nationalen Gegensätze führten im Jahre 1848 zusammen mit den ganz Europa ergreifenden revolutionären Ereignissen zu einer militärischen Auseinandersetzung zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark.

Das sogenannte “eiderdänische” Programm zielte auf einen demokratischen dänischen Staat unter Einbeziehung des Herzogtums Schleswig, in dessen nördlichen Teil sehr viele Angehörige der dänischen Volksgruppe lebten. Die schleswig-holsteinischen Forderungen strebten dagegen ein einheitliches Schleswig-Holstein in einem vereinigten demokratischen Deutschland an. Beide Seiten forderten also das ganze Herzogtum Schleswig. Es würde zu weit führen, die komplizierten staatsrechtlichen und politischen Zusammenhänge hier darzustellen. Im heutigen Rahmen soll es genügen festzustellen, dass die Deutschen Schleswig-Holsteins und die Lauenburger in diesen Kriegs- und Revolutionsjahren getrennte Wege gingen. Die Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei in Kopenhagen hatte die Verwaltung des Herzogtums Lauenburg deutschen Beamten überlassen. Versuche, das Land zu „danisieren“, hatte es nicht gegeben. Die Zufriedenheit und Loyalität der Lauenburger zeigte sich in der besonderen Rolle des Herzogtums im Revolutionsjahr 1848. Zwar begeisterten sich auch hier viele für die demokratischen Ziele der Revolution und es entstand 1849 eine eigene Verfassung für das Herzogtum Lauenburg, aber in den Kampf der Schleswig-Holsteiner gegen ihren Landesherrn, den dänischen König, zogen die Lauenburger nicht. Sie erklärten sich neutral und zogen sich so den Spott und die Verachtung der Schleswiger und Holsteiner zu.

Die Schleswig-Holsteiner kämpften schließlich allein. Nach der verlorenen Schlacht von Idstedt und weiteren Niederlagen mussten sie aufgeben. 1852 konnte der dänische König wieder die volle Regierungsgewalt übernehmen. Das 2. Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 setzte einen vorläufigen Schlusspunkt unter die schleswig-holsteinische Erhebung. Eine wirkliche Lösung war nicht gefunden worden. Die “schleswig-holsteinische Frage” bot schon 1864 erneut Anlass zu einem Krieg.

Auch das Herzogtum Lauenburg kehrte nach den Jahren der Revolution und des Krieges unter die Obhut der dänischen Krone zurück. Die eigene Verfassung von 1849 wurde aufgehoben, eine neue Verfassung galt von 1853 bis 1876.

Bemerkenswert ist sicher der Wortlaut des Patents vom 8. Januar 1851, mit dem die landesherrliche Autorität wiederhergestellt wurde. Es heißt darin: „Inmitten der Erschütterungen und der Aufregung der Gemüther, welche die verflossenen Jahre bezeichnet, hat in Unserm Herzogthum Lauenburg die öffentliche Ordnung keine gewaltsame Störung erlitten, die Gesinnungen der Ergebenheit und Treue für den Landesherrn sind nicht verläugnet worden. Dem Sinne der Lauenburgischen Einwohner für Gesetzlichkeit und Recht geben Wir gerne dieses Zeugniß.“

Im letzten Jahrzehnt der dänischen Herrschaft bekam das vertrauensvolle Verhältnis zur dänischen Krone allerdings Risse. Grund dafür waren Versuche der dänischen Gesetzgebung, eine neue Gesamtstaatsverfassung durchzusetzen, die mit den lauenburgischen Rechten nicht vereinbar war.

Der dänische König Friedrich VII. starb am 15. November 1863, neuer König wurde Christian IX.

Als in Dänemark wurde eine Verfassung angenommen wurde, die die Absprachen des Londoner Protokolls von 1851 /52 ignorierte, indem sie „eine gemeinsame Behandlung der Angelegenheit von Königreich und Schleswig in einem dänisch-schleswigschen Reichsrat vorsah“, reagierte der Deutsche Bund darauf mit einer militärischen Exekution.

Die militärischen Ereignisse des deutsch-dänischen Krieges von 1864 haben das Herzogtum Lauenburg kaum berührt. Preußische und österreichische Truppen sind durch Lauenburg und Holstein nach Norden gezogen und besetzten Schleswig.

Im Herzogtum Lauenburg erwartete man offenbar, dass die Verbindung zu Dänemark weiter bestehen bleibe. Noch am 15. Juni gab die Ritter- und Landschaft eine Erklärung ab, dass man den dänischen König als rechtmäßigen Landesherrn anerkenne, aber am 3. August 1864 traf in Ratzeburg die Nachricht ein, dass zwei Tage zuvor Friedenspräliminarien zwischen Österreich und Preußen einerseits und Dänemark andererseits abgeschlossen worden seien: Die drei Herzogtümer seien an die beiden Siegermächte abgetreten worden. Der Friedensvertrag bestätigte dies.

Die Ritter- und Landschaft beschlossen darauf am 21. Oktober 1864 mit den Stimmen aller Gutsbesitzer sowie sechs der städtischen und bäuerlichen Abgeordneten für eine einen Anschluss an Preußen, der am 26. September 1865 wiederum mit einer Erbhuldigung vollzogen wurden.

Fünf Jahrzehnte war das Herzogtum Lauenburg mit Dänemark verbunden gewesen.

Sehen wir diese Zeit unter dem Aspekt der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung, so war es sicher eine Zeit der Stagnation, in der vieles versäumt wurde, was in preußischer Zeit eilig nachgeholt werden musste.

Vielen Zeitgenossen ist diese Epoche aber vielleicht gerade aus diesem Grund nach den Erschütterungen der napoleonischen Ära als eine Zeit des Friedens und der Ruhe erschienen, an die man sich gerne erinnerte.

Literatur (Auswahl):

Busch, Michael: Das Herzogtum Lauenburg unter der Herrschaft der Könige von Dänemark 1815-1865. In: Herzogtum Lauenburg. Das Land und seine Geschichte, hrsg. Von Eckardt Opitz, Neumünster 2003, S. 298-330.

Harms, Hermann: Das Kreis-Herzogtum-Lauenburg Buch. Neumünster 1987 (Schriftenreihe der Stiftung Herzogtum Lauenburg, Bd. 12).

Jaschke, Dieter (Hrsg.): Regionalatlas Kreis Herzogtum Lauenburg der Lauenburgischen Akademie für Wissenschaft und Kultur. Mölln 1998.

Kaack, Hans-Georg: Impressionen aus der Biedermeierzeit 1815-1848. Ratzeburg 1992 (Schriftenreihe des Heimatbund und Geschichtsvereins Herzogtum Lauenburg Band 27).

Kaack, Hans-Georg: Ratzeburg. Geschichte einer Inselstadt. Neumünster 1987.

Püst, Heinrich: Der Widerhall der deutschen Revolution von 1848 im Lande Herzogtum Lauenburg. Ratzeburg 1960 (Schriftenreihe des Heimatbund und Geschichtsvereins Herzogtum Lauenburg Band 6).

Scharff, Alexander: Die Bedeutung des Jahres 1865 für das Herzogtum Lauenburg im Zusammenhang der deutschen Geschichte. In: Lauenburgische Heimat, Neue Folge, Heft 52 (März 1966) S. 3-16.

Archivale 05/2016 - Die Polizeiordnung der Stadt Ratzeburg von 1582

Mit Unterstützung der Fielmann-Stiftung konnte im Jahr 2012 auf einer Auktion der vorliegende Band für das Stadtarchiv Ratzeburg erworben werden.

Auf dem Deckel sind die Buchstaben H und D sowie die Jahreszahl 1609 eingeprägt. Der Band enthält neben einer Abschrift der Ratzeburger Polizeiordnung von 1582 eine Ratzeburger Gerichts- und Prozessordnung und die Hofgerichtsordnung des Herzogtums Lauenburg.

Am Schluss des Buches befindet sich ein Ratzeburger Acker-Register von 1592.

Der stadtgeschichtlich interessanteste Teil ist sicher die Polizeiordnung von 1582. Sie wurde von Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg erlassen. Der Begriff „Polizei“ ist dabei in einer sehr viel umfassenderen Bedeutung als heute zu verstehen. Aus dem griechischen „politeia“ abgeleitet war damit ursprünglich die gesamte innere Ordnung eines (Stadt-) Staates gemeint. In der Präambel ist diese umfassende Zielsetzung formuliert. Die Ordnung solle „zur Erhaltung christlicher Religion und guter Polizei Unserer Stadt Ratzeburg zu Nutz, Gedeihen und Wohlfahrt“ dienen.

Franz II., der von 1581 bis 1619 regierte, gilt als einer der bedeutendsten Fürsten des Herzogtum Sachsen-Lauenburg, unter dessen Herrschaft das Land „einen ersten wirklichen Höhepunkt an Macht und Ansehen“ erlangte, wie Hans-Georg Kaack in seiner Stadtchronik schreibt.

In seiner Regierungszeit legte er die Grundlagen für eine in die Zukunft gerichtete Entwicklung des Landes, in dem er Verwaltung und Rechtswesen ordnete. Es gelang ihm, „eine funktionierende Regierung, ein die geistliche Verwaltung erledigendes Konsistorium und ein die Rechtsprechung unabhängig vornehmendes Hofgericht einzurichten. Damit wird der Weg zum modernen Staat beschritten.“ (Kaack, Ratzeburg, S. 87)

In der Union der Ritter- und Landschaft (1585), mit der die Rechte der Stände geregelt werden, wurde die verfassungsmäßige Basis gelegt. Die ebenfalls aus dem Jahr 1585 stammende Kirchenordnung hat bis in unsere Gegenwart Gültigkeit besessen. Für die Ordnung der inneren Verwaltung war die Einrichtung einer Kanzlei mit ausgebildeten Beamten (Kanzleiordnung von 1605) ein wichtiger Schritt.

Während die Kirchenordnung, die ja für alle Gemeinden des Landes Gültigkeit hatte, schon kurz nach ihrem Erlass in einer gedruckten Fassung veröffentlicht wurde, hat die Polizeiordnung nur handschriftlich zum Gebrauch der Behörden vorgelegen.

Verfasser der Ratzeburger Polizeiordnung war der Kammersekretär Friedrich Äpinus, der in Wittenberg und Rostock Jura studiert hatte und seit den 1570er Jahren in Diensten von Herzog Franz II. stand.

Die Polizeiordnung bildete den rechtlichen Rahmen für das gesamte städtische Leben. Stadtverfassung, Stadtverwaltung und weitere Bereiche des öffentlichen Lebens werden in den Statuten geordnet.

Polizeiordnung der Stadt Ratzeburg von 1582 
(bitte aufrufen)

Die einzelnen Statuten geben uns Auskunft über die Ratsverfassung, die zivile, freiwillige und die Kriminalgerichtsbarkeit, das Bürgerrecht, die bürgerlichen Ämter und die Bediensteten der Stadt. Allgemeine Sicherheit und Ordnung werden ebenso geregelt wie Handel und Gewerbe.

Als der „Verein für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg“ die Polizeiordnung für Ratzeburg und Lauenburg 1890 drucken ließ, urteilte der Herausgeber Dr. Carl Günther in seiner Einleitung:

Die Ordnungen „geben ein bis ins Einzelne genaues Bild des städtischen Lebens, wie es sich fast durch drei Jahrhunderte in seinen rechtlichen Grundlagen unverändert erhalten hat, während natürlich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse sich allmählich änderten und die hier gezogenen engen Grenzen ganz unmerklich mehr und mehr überschritten.“ Die Polizeiordnung, die den größten Teil unserer Quelle ausmacht, ist bis zur Einführung der preußischen Städteordnung im Jahre 1872 in Kraft gewesen.

Archivale 06/2016 - "Schleswig-Holstein-Lauenburg?"

Die Anfänge des parlamentarischen Lebens in Schleswig-Holstein nach dem Zweiten Weltkrieg liegen 2016 70 Jahre zurück. Die Abgeordneten dieses Landtages, der erstmalig am 20. Februar 1946 im Kieler Stadttheater zusammentrat, waren von der britischen Besatzungsmacht ernannt worden. Vier Monate später, am 12. Juni 1946, stimmten die Abgeordneten der „Vorläufigen Verfassung des Landes Schleswig-Holstein“ zu, mit der sich das Land Schleswig-Holstein konstituierte.

Einschränkend ist allerdings zu bemerken, dass diese Vorläufige Verfassung nie formale Rechtskraft erlangt hat, da die Besatzungsmacht ihr die Zustimmung verweigerte. Nach Ansicht der Briten konnte vor der Auflösung des Preußischen Staates, zu dem Schleswig-Holstein gehörte, kein „Land“ Schleswig-Holstein entstehen. Diese Auflösung Preußens erfolgte erst durch das Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrats vom 25. Februar 1947.

Auch für den Kreis Herzogtum Lauenburg ist dieses Jubiläum sicher ein Anlass zum Rückblick. Dabei sollten wir gleichzeitig an ein weiteres Jubiläum erinnern. Doppelt so lange, nämlich 140 Jahre, ist es nämlich her, dass das Herzogtum Lauenburg als „Kreis Herzogtum Lauenburg“ Teil der damals preußischen Provinz Schleswig-Holstein wurde.

Im „Offiziellen Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg“ Nr. 17 vom 26. Juni 1876 wurde das „Gesetz betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der Preußischen Monarchie“ veröffentlicht, das zum 1. Juli 1876 in Kraft trat.

Damit fand der Prozess, der nach dem Krieg 1864 gegen Dänemark begonnen hatte, seinen Abschluss. Das Herzogtum Lauenburg war jetzt nicht mehr nur in Personalunion mit Preußen verbunden, sondern durch eine sogenannte Realunion.

Das Herzogtum Lauenburg wurde mit der Preußischen Monarchie „für immer vereinigt“. Das Gesetz sah vor, dass das Herzogtum „in Bezug auf die staatliche Verwaltung vorläufig der Provinz Schleswig-Holstein zugeteilt“ wurde und einen besonderen landrätlichen Kreis bilden sollte, der den Namen „Kreis Herzogtum Lauenburg“ erhielt.

Die nach dem Krieg von 1864 neugeschaffene preußische Provinz wurde von drei Herzogtümern gebildet: Schleswig, Holstein und Lauenburg. Es wäre also durchaus plausibel gewesen, dass auch alle drei Herzogtümer im Namen der Provinz auftauchten.

Als das Gesetz über die Einverleibung des Herzogtums Lauenburg im Preußischen Abgeordnetenhaus zur ersten Beratung vorgelegt wurde, begründete Bismarck, damals auch Minister für Lauenburg, die Wahl des Kreisnamens - mit der darin enthaltenen Bezeichnung „Herzogtum“ - damit, dass man Rücksicht auf die frühere politische Selbständigkeit des Landes nehme und auf die Wünsche der Stände des Landes, denen man den Namen „Schleswig-Holstein-Lauenburg“ nicht habe zugestehen können.

Im Preußischen Abgeordnetenhaus stieß die Bezeichnung nicht nur auf Zustimmung. Einige Abgeordnete befürchteten, dieses Zugeständnis könne den in Lauenburg noch vorhandenen Partikularismus stärken. Schließlich wurde das Gesetz aber mit wenigen Änderungen angenommen.

Nicht nur im Namen fand eine Besonderheit Ausdruck. Auch nach der Eingliederung des Landes in die Provinz Schleswig-Holstein behielt der Kreis Herzogtum Lauenburg zahlreiche Sonderrechte. Er behielt einen eigenen Landeskommunalverband, bildete einen eigenen Reichstagswahlkreis und erhielt einen Sitz im preußischen Abgeordnetenhaus. Der befürchtete Partikularismus zeigte sich in der Zukunft nicht.

Die weitere Entwicklung resümiert Eckart Opitz in seinem Handbuch zur Geschichte des Herzogtums Lauenburg so:

„Die Integration in die Provinz Schleswig-Holstein vollzog sich schneller, als angesichts der historischen Vorbehalte gegenüber dem Nachbarn im Westen zu vermuten war. So wie die Schleswig-Holsteiner fanden auch die Lauenburger ihre neue Identität mehr im Deutschen Reich als in der Zugehörigkeit zu Preußen. Darüber hinaus wuchsen die drei Elbherzogtümer so schnell zu einer Einheit zusammen, dass jenes Bewusstsein für die eigenständige historische Entwicklung, das bei den Verhandlungen von 1864 bis 1876 noch eine große Rolle gespielt hatte, schon nach wenigen Jahrzehnten verloren ging, auch und gerade bei den Lauenburgern selbst.“ (S. 348).

 

Eine weitere Besonderheit war im Übrigen das Landeswappen, über das Traugott Freiherr von Heintze in seinem Buch über das „Lauenburgisches Sonderrecht“ (Ratzeburg 1909, S. 186) schreibt:

„Das lauenburgische Wappen steht im Wappen der Provinz Schleswig-Holstein als staatlicher Verwaltungsbezirk gleichberechtigt neben den Wappen von Schleswig und Holstein. Es ist das einzige Kreiswappen, das im mittleren preußischen Staatswappen einen Platz gefunden hat.“

Noch in den 1920er Jahren zierte das dreigeteilte Landeswappen das „Handbuch für die Provinz Schleswig-Holstein“. Später taucht das lauenburgische Wappen im Landeswappen dann nicht mehr auf. 

Literatur:
Jürgen de Vries: Bismarck und das Herzogtum Lauenburg. Die Eingliederung Lauenburgs in Preußen 1865-1876, Neumünster 1989.
Eckardt Opitz (Hg.): Herzogtum Lauenburg. Das Land und seine Geschichte. Ein Handbuch, Neumünster 2003.