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12.03.2020

Kreis Herzogtum Lauenburg erlässt Allgemeinverfügung zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen

Auf Erlass des Landes Schleswig-Holstein hat der Kreis Herzogtum Lauenburg anliegende Allgemeinverfügung zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen erlassen. Diese tritt morgen, 13.03.2020, mit der Veröffentlichung in den lokalen Tageszeitungen in Kraft. In dieser Allgemeinverfügung wird festgesetzt, dass

  • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen auf dem Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg werden untersagt. Dies umfasst auch Veranstaltungen, bei denen im Verlauf der Öffnungszeit damit zu rechnen ist, dass mehr als 1.000 Personen täglich den Veranstaltungsort aufsuchen.

  • Öffentlich zugängliche Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen sind dem Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Gesundheit, Barlachstraße 4, 23909 Ratzeburg, gesundheitsdienste@kreis-rz.de spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Die Anzeige muss die in der Anlage der Allgemeinverfügung bezeichneten Angaben enthalten. Veranstaltungen im Zeitraum 12.03. bis 26.03.2020 sind unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung anzuzeigen.

Außerdem hat die Kreisverwaltung anliegende Empfehlungen und Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen herausgegeben. 

Alle Pressemitteilungen und Allgemeinverfügungen sowie Hinweise des Kreises Herzogtum Lauenburg zum Thema Corona finden Sie ab sofort auch gesammelt unter www.kreis-rz.de/Corona.