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Archivale 03/2026 - 150 Jahre Standes·ämter

In vielen Archiven sind Personen·stands·register sehr wichtig.

Das sind Bücher über Geburten Hochzeiten und Sterbefälle.

Gerichte und Anwälte benutzen sie oft.

Auch Leute die nach Familien·geschichte forschen interessiert das.

Seit 1. Januar 1876 gibt es das offiziell.

Da sind Standes·ämter für die Bücher zuständig.

Sie haben alles genau aufgeschrieben.

Geburten und Sterbefälle muss man seitdem beim Standes·amt melden.

Nur Standes·beamte dürfen Leute verheiraten.

Vorher haben Kirchen·gemeinden das gemacht.

Die haben die Bücher geführt.

Die Bücher sind oft sehr alt.

Sie sind aus der Zeit von Napoleon.

Im Jahr 2009 gab es neue Regeln.

Die Register werden nur bis zu einem bestimmten Jahr weitergeführt.

Ehe·register werden 80 Jahre geführt.

Geburten·register werden 110 Jahre geführt.

Sterbe·register werden 30 Jahre geführt.

Danach kommen die Register ins Archiv.

Früher gab es viele kleine Standes·ämter.

Jetzt gibt es weniger.

Die Verwaltung hat einige zusammengelegt.

Das ist einfacher.

Auch das Stadt·archiv Ratzeburg hat alte Register.

Vom Standes·amt Bäk (1933-1945).

Vom Standes·amt Domhof-Ratzeburg (1876-1937)

Vom Standes·amt St. Georgsberg (1876-1928)

Vom Standes·amt Mustin (1876-1943)

Vom Standes·amt Ziethen (1876-1945)

Das Kreis·archiv Ratzeburg hat Kopien zur Sicherheit.

Man kann sie dort anschauen.

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